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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Rückwirkende Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets bis 30. Juni beantragen

23.06.2011

Die Frist für die Beantragung von rückwirkenden Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets läuft am 30. Juni aus. Wer seit dem 1. Januar 2011 Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kindergeldzuschlag oder Wohngeld hatte und in diesem Jahr vom 1. Januar bis 30. Juni nachweislich für seine Kinder das Mittagessen in Schule oder Kita, den Mitgliedsbeitrag im Sportverein oder die Fahrt ins Ferienlager, etc. selbst bezahlt hat, kann sich an das Jobcenter bzw. an das Sozialzentrum wenden und eine Rückerstattung dieser Ausgaben beantragen. Die Frist dafür läuft am 30. Juni 2011 aus.

Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter: „Es ist beispielsweise auch möglich, die seit Beginn des Jahres angefallenen Ansprüche zu bündeln und so einen Zuschuss zu einer Ferienfahrt mit dem Sportverein im Sommer in Höhe von beispielsweise bis zu 60 Euro zu erhalten. Dazu müssen aber auch die Anträge unbedingt bis zum 30. Juni gestellt werden.“ Die Senatorin ermunterte die Eltern, sich diesbezüglich im Jobcenter bzw. im Sozialzentrum beraten zu lassen.

Grundsätzlich stehen Kindern im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets folgende Leistungen zu:

  • Kostenloses Mittagessen in der Kita und in der Grundschule, Mittagessen für einen Euro in allen weiterführenden Schulen, wenn in der Schule ein gemeinsames Mittagessen angeboten wird.
  • Bis zu 40 Euro im Schuljahr für Klassenausflüge und bis zu 220 Euro im Schuljahr für Klassenfahrten.
  • Bis zu 25 Euro im Jahr für Ausflüge mit der Kita bzw. bis zu 75 Euro für Ausfahrten mit der Kita.
  • Nachhilfe, wenn die Schule das Erreichen der wesentlichen Lernziele (z. B. Versetzung) als gefährdet ansieht.
  • Fahrkarte für den Schulweg, wenn die Schule weit entfernt und nur mit Bus oder Bahn zu erreichen ist.
  • Bis zu 10 Euro im Monat z.B. für die Teilnahme im Sportverein oder beim Musikunterricht oder für Aktivitäten von gemeinnützigen Anbietern im Bereich Jugendverbände und Kultur.

Berechtigt sind alle Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeldzuschlag bzw. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Wer bereits Kunde im Jobcenter ist, kann dort eine „Blaue Karte für Leistungen für Bildung und Teilhabe“ beantragen. Alle anderen bekommen auf Antrag die „Blaue Karte“ in ihrem Sozialzentrum.

Mit der Blauen Karte können die Kinder dann die Leistungen an den jeweiligen Stellen, also in der Schule, in der Kita oder bei den anderen Anbietern erhalten. Es werden ausschließlich Sachleistungen erbracht.