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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Rund 6.300 zusätzliche Plätze für Flüchtlinge im ersten Halbjahr 2016

Deputation beschließt Vorgriff auf künftige Haushalte

09.12.2015

Die Stadt Bremen will in den ersten Monaten des kommenden Jahres 18 zusätzliche Unterkünfte für Flüchtlinge mit insgesamt 6.260 Plätzen einrichten. 4.310 Plätze will die Sozialbehörde durch eigene Investitionen selbst finanzieren, weitere 1.950 will sie anmieten. Dieser Planung von Sozialsenatorin Anja Stahmann hat die Deputation für Soziales, Jugend und Integration heute (Mittwoch, 9. Dezember 2015) in einer Sondersitzung zugestimmt. Das Thema war vorgesehen für die reguläre Sitzung der Deputation am 15. Dezember, wurde aber vorgezogen, damit der Haushalts- und Finanzausschuss der Bürgerschaft sich in regulärer Sitzung am morgigen Donnerstag mit der erforderlichen Freigabe der Finanzmittel befassen kann. Damit wäre die letzte Hürde für die Finanzierung der dringend benötigten Unterkünfte genommen. Der Senat hatte bereits Anfang November zugestimmt.

Für den Bau von Unterkünften braucht die Senatorin für Soziales im kommenden Jahr 64,2 Millionen Euro, und zusätzlich knapp 4,7 Millionen als laufende Kosten zum Abschluss von Mietverträgen. "Das sind finanzielle Verpflichtungen, die ich schon heute eingehen muss, auch wenn das Parlament die Haushalte für 2016 und 2017 noch nicht beschlossen hat", sagte die Senatorin und ergänzte: "Angesicht des Umstands, dass wir immer noch Flüchtlinge in Zelten und Turnhallen unterbringen, müssen wir die Bauten schleunigst in Auftrag geben und die Mietverträge unterzeichnen."

Für das Jahr 2016 ergibt sich, je nach Prognose-Modell, ein Zugang von Flüchtlingen und Asylbewerbern, der sich in einem rechnerischen Korridor zwischen 10.000 und 18.000 Menschen bewegt. Für die konkreten Finanzierungs- und Ausbau-Planungen geht die Senatorin derzeit von 12.000 Flüchtlingen aus; davon würde die Stadt Bremen 9.600 aufnehmen, die Stadt Bremerhaven 2.400. Senatorin Stahmann räumt allerdings ein: "Eine verlässliche Prognose ist derzeit fast unmöglich, dazu ist die Lage in den Krisenregionen zu unsicher, und die Effekte der politischen Reaktionen auf Bundes- und auf europäischer Ebene sind zu schwer einzuschätzen." Klar bleibe aber, dass der Druck der Menschen, ihre Heimat zu verlassen, unvermindert anhalten werde, besonders angesichts der Lebensverhältnisse in Syrien und Afghanistan. Bundesweit kamen im November mehr als zwei Drittel aller Flüchtlinge aus diesen beiden Ländern. "Wir werden die weitere Entwicklung sehr genau verfolgen und unsere Prognosen ständig nachjustieren", sagte die Senatorin weiter. Bei weiter steigenden Zahlen müsse sie dann auch weitere Finanzmittel einplanen. Bei sinkenden Zahlen könnten Hallen und Zelte früher geräumt werden.

Noch schwieriger als im Bereich der Flüchtlinge und Asylbewerber ist die Prognose für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer, "weil der Effekt der gesetzlichen Neuregelung zu ihrer Umverteilung nicht abzuschätzen ist. Das Gesetz ist gerade erst in Kraft getreten. Auch wenn wir erste Effekte schon spüren, traue ich mir eine halbwegs realistische Einschätzung erst in den ersten Monaten der Jahres 2016 zu." Die hohe Zahl der bereits in Bremen lebenden Jugendlichen wird im Verteilverfahren angerechnet, daher geht die Senatorin zunächst davon aus, dass im kommenden Jahr 90 Prozent aller jugendlichen Ausländer an ein anderes Jugendamt weitergeleitet werden, zehn Prozent werden in Bremen bleiben.

Zu den geplanten Objekten im ersten Halbjahr 2016 gehören unter anderem Häuser in der schnell zu errichtenden Holzrahmenbauweise für insgesamt fast 800 Menschen, sowie Container für 940 Menschen. Außerdem werden winterfeste Zelte mit 1.600 Plätzen beschafft. Die Anmietungen in Höhe von 4,7 Millionen Euro im Jahr 2016 und rund fünf Millionen im Jahr 2017 betreffen vornehmlich Gewerbe-Immobilien wie Hallen und Bürogebäude, darunter das ehemalige Verwaltungsgebäude des Bremer Vulkan sowie eine Halle am Hempenweg in Woltmerhausen. Die vereinbarten Laufzeiten der Mietverträge liegen zwischen zwei und maximal zehn Jahren und binden damit Haushaltsmittel bis ins Jahr 2025.