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Der Senator für Inneres und Sport

Rundfunkrat ist zum 1. April 2000 neu zu wählen
Bewerbungsfrist bis zum 14. Januar 2000

16.12.1999

Da die Amtsperiode des jetzigen Rundfunkrats zum 31. März 2000 ausläuft, ist die Neuwahl der Mitglieder des Rundfunkrats zum 1. April 2000 notwendig.

Insgesamt werden 31 Sitze zu besetzen sein, davon werden nach dem Gesetz 26 Sitze durch „gesellschaftlich relevante Gruppen“ benannt. Für fünf Sitze können Einzelbewerbungen oder Vorschläge anderer Gruppen berücksichtigt werden. Die Mitglieder werden von der Deputation für Kultur gewählt.

Aufgabe des Rundfunkrats ist u.a. die Beratung des Direktoriums in allen Rundfunk-fragen, Beschlussfasung über den Wirtschaftsplan von Radio Bremen und abschlie-ßende Stellungnahme zu Beschwerden über ausgestrahlte Sendungen. Die Mitglie-der des Rundfunkrats wahren die Interessen der Allgemeinheit im Hinblick auf die Sendeanstalt.

Bewerberinnen und Bewerber dürfen laut Rundfunkgesetz weder Mitglied der Bremischen Bürgerschaft noch einer Deputation, der Stadtverordnetenversammluing oder des Magistrats der Stadt Bremerhaven sein. Ausgeschlossen sind auch Mitglie-der der Landesregierung, politische Beamte sowie Beschäftigte bei Radio Bremen.

Interessierte werden gebeten, ihre Bewerbungen bzw. Vorschläge schriftlich bis zum 14. Januar an den Senator für Inneres, Kultur und Sport – Kulturabteilung 4/1 -, Herdentorsteinweg 7, 28195 Bremen einzureichen.