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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Schriftstücke im Datenmüll des Amts für Soziale Dienste

Behörde hat den Fund aufgearbeitet | "Keine weiteren Auffälligkeiten"

23.09.2024

Das Amt für Soziale Dienste hat die 432 Schriftstücke und Dokumente vollständig ausgewertet, die Ende August in einem Datenmüllcontainer aufgefunden worden waren, aber nicht hätten entsorgt werden dürfen. Darunter hat sich auch ein Antrag auf Unterhaltsleistungen befunden, der einen Anspruch auf Leistungen begründen könnte. Der weitaus größte Teil der Unterlagen hätte nach den Grundsätzen der Aktenführung in der jeweiligen Akte abgelegt werden müssen und nicht entsorgt werden dürfen.

Das geht aus dem Abschlussbericht hervor, den Sozialsenatorin Dr. Claudia Schilling der Deputation für Soziales, Jugend und Integration am kommenden Donnerstag (26. September 2024) vorlegen wird. Mit dem Bericht bestätigt sich eine erste Einschätzung, die den Deputierten Ende August vorgelegt worden war.

Unter den Schriftstücken und Dokumenten haben sich insgesamt 14 Anträge auf Unterhaltsleistungen befunden. In 13 dieser Fälle haben die Personen Bürgergeld bezogen (SGB II-Leistungen). In diesen Fällen muss der Antrag auf Unterhaltsleistungen zwar gestellt werden, er dient aber lediglich der Verrechnung der Kosten zwischen den zuständigen Behörden. Auswirkungen auf das Haushaltseinkommen der Familien haben sie nicht. In einem der 14 Fälle wird nun geprüft, ob Ansprüche bestehen. Die Antragstellerin ist mit der Bitte angeschrieben worden, erforderliche Unterlagen nachzureichen. Wenn ein Anspruch festgestellt wird, werden die Leistungen rückwirkend ab Antragseingang gewährt.

Im Anschluss an den Fund der Schriftstücke und Dokumente hatte das Amt für Soziale Dienste sämtliche 95 Datenmülltonnen im Amt überprüft, um auszuschließen, dass es sich bei der Entsorgung von Unterlagen im Datenmüll um eine verbreitete Praktik handelt. In vier von neun Arbeitsbereichen hat es keinerlei Anlass für weitere Prüfungen ergeben, in drei weiteren Fällen hat die Überprüfung ergeben, dass die Dokumente entsorgt worden waren, weil sie entweder versehentlich oder doppelt ausgedruckt worden waren oder aber fehlerhaft waren und daher korrigiert werden mussten. In zwei Sozialzentren hatten sich Schreiben des Amtes gefunden, die eigentlich nicht hätten entsorgt werden dürfen, darunter zwei Bescheide über die Höhe von Zahlungen an Familien. Die jeweiligen Sachverhalte waren aber in die einschlägige Software eingegeben und die Vorgänge korrekt bearbeitet worden. Deswegen ist davon auszugehen, dass die Schriftstücke versehentlich in den Datenmüll geraten sind.

Die Untersuchung kommt nach der Auswertung der 95 Datenmüllcontainer zu dem Schluss: "Im Ergebnis sind […] keine weiteren Auffälligkeiten zutage getreten."

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de