Schülerinnen und Schüler mit kognitivem sonderpädagogischen Förderbedarf (Lernen, Wahrnehmung, Entwicklung) sollen im Land Bremen künftig die Möglichkeit haben, am Ende der Sekundarstufe I (Klasse 10) ein Zeugnis zu erhalten, wenn sie keine Berufsbildungsreife erlangen können. In diesem "Allgemeinen Zeugnis" werden die in den einzelnen Fächern erreichten Kompetenzen in Worten beschrieben. Darüber hinaus soll für diese Schülerinnen und Schüler in der Inklusion die Möglichkeit geschaffen werden, die Einfache sowie die Erweiterte Berufsbildungsreife zu erwerben. Die Bildungsdeputation stimmte heute (Donnerstag, 6. März 2014) dem Vorschlag zu, ein Beteiligungsverfahren in die Wege zu leiten. Zudem werden die Änderungen im Unterausschuss Inklusion beraten.
Die entsprechenden Verordnungen werden so weiterentwickelt, dass für Schülerinnen und Schüler mit kognitivem sonderpädagogischem Förderbedarf flexible individuelle Bildungsverläufe möglich werden. Bremens Senatorin für Bildung und Wissenschaft, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt bezeichnete dies als einen wichtigen Schritt für die Inklusion. "Ich freue mich sehr, dass wir nun auch in diesem Bereich die Inklusion weiterentwickeln können. Dadurch werden wir auch den Leistungen der Kinder gerecht, die keinen Abschluss der Berufsbildungsreife erwerben können. Gleichberechtigung besteht dann nicht mehr nur auf dem Papier, sondern zeigt sich auch darin, dass alle Kinder in ihren individuellen Fähigkeiten gesehen und differenziert betrachtet werden."