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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Schulgeldfreiheit für drei Schulen erreicht – Stärkung der Therapieberufe

23.05.2019

Schülerinnen und Schüler der therapeutischen Ausbildungsberufe Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie in den Schulen der Heimstiftung und der wisoak müssen ab dem 1. Juni 2019 kein Schulgeld mehr zahlen. Damit ist die volle Schulgeldfreiheit für drei von vier Schulen erreicht.

Senatorin Quante-Brandt besuchte heute das Bildungszentrum der Bremer Heimstiftung und hatte eine gute Nachricht im Gepäck.
Senatorin Quante-Brandt besuchte heute das Bildungszentrum der Bremer Heimstiftung und hatte eine gute Nachricht im Gepäck.

Senatorin Quante-Brandt: „Dass uns die Schulgeldfreiheit für die Schülerinnen und Schüler dieser Schulen gelungen ist, macht mich sehr froh. Denn wir brauchen die Fachkräfte dringend. Die finanzielle Last der Ausbildung darf nicht allein auf ihren Schultern liegen. Wir möchten ja erreichen, dass sich mehr Menschen dafür entscheiden, einen Therapieberuf zu erlernen.“

Für die Finanzierung nach dem Krankenhausgesetz ist es erforderlich, dass die Schulen unter das Dach einer Klinik gehen. Dieser Betriebsübergang zur Gesundheit Nord wird derzeit für drei Schulen vorbereitet (dies sind die Physio- und Ergotherapieschule der Bremer Heimstiftung bzw. Mobile Reha gGmbH und die Logopädieschule der wisoak.) und wird zum August abgeschlossen sein. Die vierte Schule (Bremer Lehrinstitut für Physiotherapie BLIPHT) führt derzeit noch Gespräche mit einem Klinikbetreiber.

Der Einstieg in die Schulgeldfreiheit konnte bereits im Oktober 2018 erreicht werden. Seitdem zahlen die Schülerinnen und Schüler bereits weniger Schulgeld. Das wurde durch einen Zuschuss des Landes in Höhe von insgesamt 125.000 Euro für 2018 und 620.000 Euro für 2019 an die Schulen abgesichert. Die Absenkung richtete sich nach der Höhe des jeweiligen Schulgeldes, das an den vier Schulen sehr unterschiedlich ist. Das Schulgeld bewegt sich derzeit noch zwischen 187 und 309 Euro.

„Dass die Schülerinnen und Schüler jetzt keine Ausbildungskosten tragen müssen, ist ein großer Erfolg“, sagte Senatorin Quante-Brandt. Es gibt aber noch eine gute Nachricht: Alle Auszubildenden von öffentlichen Krankenhäusern – und damit auch die Schülerinnen und Schüler - erhalten ab dem Zeitpunkt des Träger-Wechsels eine Ausbildungsvergütung. Das ist gerecht.“ Senatorin Quante-Brandt bedankte sich bei den Schülerinnen und Schülern für Ihre Ausdauer und ihren engagierten Einsatz für die Schulgeldfreiheit.

Ansprechpartnerin für die Medien: Christina Selzer, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: christina.selzer@gesundheit.bremen.de

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