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Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau

Schulterschluss für ein Paritätsgesetz nötig: Landesfrauenbeauftragte zum Urteil des Thüringer Landesverfassungsgerichts

16.07.2020

Ein Paritätsgesetz für Bremen müsse nun mit aller Kraft angestrebt werden, erklärt Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm nach dem gestrigen Urteil des Thüringer Landesverfassungsgerichts, welches das dortige Paritätsgesetz gekippt hatte. Wilhelm: "Alle politischen Kräfte sollten jetzt den Schulterschluss suchen und alle Anstrengungen unternehmen, ein Paritätsgesetz auf den Weg zu bringen."

Die Landesfrauenbeauftragte verweist auf juristische Einschätzungen, die das Urteil anzweifeln. So werfen die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth und hochrangige Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler dem Thüringer Gericht vor, mit seinem Urteil das Grundgesetz zu missachten. Der Auftrag der Gleichstellung der Geschlechter in Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz erlaube dem Gesetzgeber, die Parteien zu verpflichten, Frauen und Männer für Parlamentswahlen paritätisch aufzustellen, zitiert das Redaktionsnetzwerk Deutschland die ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht Christine Hohmann-Dennhardt. Im Grundgesetz heißt es wörtlich: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

"Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht auf gleiche Teilhabe an der demokratischen Selbstbestimmung", so die Bremer Landesfrauenbeauftragte. "Frauen und Männer haben also gleichermaßen politische Entscheidungen zu treffen, Parlamente sollten paritätisch besetzt sein. Dies muss nun zeitnah und ergebnisorientiert angegangen werden." Wilhelm appelliert an die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft, sich von dem Thüringer Urteil nicht von ihrem Weg abbringen zu lassen: "Das Thüringer Urteil sollte die politischen Kräfte in Bremen nicht abschrecken, sondern im Gegenteil bestärken, ein Paritätsgesetz jetzt auf den Weg zu bringen und dabei eine juristische Auseinandersetzung nicht zu scheuen."

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