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Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau

Schwangerschaftsabbrüche: Stv. Landesfrauenbeauftragte begrüßt geplante Gesetzesänderung und gesichertes Verzeichnis

29.08.2018

„Wir freuen uns, dass unsere Initiative so breite Zustimmung und tatkräftige Unterstützung bei den Bürgerschaftsfraktionen gefunden hat“, sagt die stellvertretende Landesfrauenbeauftragte Bärbel Reimann zur geplanten Ergänzung des Bremischen Schwangerenberatungsgesetzes, die heute (29.8.2018) in der Bremischen Bürgerschaft debattiert und in erster Lesung beschlossen wurde. Demnach sind Ärztinnen, Ärzte und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, künftig gehalten, diese Tätigkeit der Gesundheitssenatorin mitzuteilen. Somit gibt es fortan dort ein verlässliches Verzeichnis, das den Beratungsstellen zur Verfügung steht und – bei Einverständnis der Einrichtungen – online veröffentlicht wird. Die Landesfrauenbeauftragte hatte im Mai genau diese gesetzliche Regelung gefordert, nachdem eine Recherche ihres Hauses ergeben hatte, dass vorliegende Ärztinnen- und Ärzte-Listen veraltet und in großen Teilen ungültig waren.

Inzwischen hat das Gesundheitsressort eine Abfrage bei 135 Arztpraxen und Kliniken im Land gestartet und gestern bekannt gegeben, dass fünf Praxen und vier Kliniken Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. „Gut, dass dieses Wissen nun gesichert ist und den Beratungsstellen und damit auch den betroffenen Frauen verlässlich zur Verfügung steht“, so Bärbel Reimann weiter. Sie begrüßt zudem, dass die vier Kliniken auch auf der Website der Gesundheitssenatorin genannt werden, sodass schwangere Frauen sich auch außerhalb der Beratungsstellen einen Überblick verschaffen können. „Gleichwohl hätte ich mir gewünscht, dass auch die niedergelassenen Praxen mit einer Veröffentlichung einverstanden gewesen wären – hier zeigt sich einmal mehr, wie groß die Verunsicherung durch das Werbeverbot für Abtreibungen laut Paragraf 219a in der Ärzteschaft ist und wie wichtig es ist, dass der Paragraf gestrichen wird. Denn Sachinformation ist keine Werbung! Frauen müssen sich unabhängig informieren können“, so Reimann weiter. Bremen hatte im Dezember gemeinsam mit anderen Bundesländern eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Paragrafen 219a gestartet.

„Die für Bremen geplante Gesetzesänderung bietet jetzt eine verbindliche Grundlage sowohl für Ärztinnen, Ärzte und Beratungsstellen als auch für die betroffenen Frauen. Es ist dann hier nicht länger Privatsache oder Frage eigener Abwägung, sondern gesetzlich vorgegeben, dass bekannt ist, wer im Land Bremen Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Das entlastet die Einrichtungen und hilft den Frauen: Sie wissen sofort und sicher, an wen sie sich wenden können“, so die stellvertretende Landesfrauenbeauftragte weiter. Allerdings sei nun eine weitere Frage, ob die jetzt festgestellte Anzahl von Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen, den Bedarf deckt. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz verpflichtet die Bundesländer, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Bärbel Reimann: „Es gibt immer weniger Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Damit kündigt sich für betroffene Frauen ein ganz anderes Problem an: Wenn es keine verfügbaren Medizinerinnen und Mediziner gibt, die Abbrüche vornehmen, nützt ihnen das Recht auf Information darüber auch nichts.“