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Senatskanzlei

Senat beschließt Änderung der Corona-Verordnung zu Gottesdiensten

23.06.2020

Zur Eindämmung des Corona-Virus sind die Kirchen, die jüdische Gemeinschaft und die muslimischen Gemeinschaften in Deutschland Selbstverpflichtungen eingegangen und haben die staatlichen Maßnahmen mitgetragen. Sie haben in den ersten Wochen der Pandemie auf öffentliche Gottesdienste und andere religiöse Handlungen weitgehend verzichtet und das gemeindliche religiöse Leben aus Infektionsschutzgründen maßgeblich umgestaltet und alternative Wege gefunden, wie die Religion trotz der Einschränkungen gelebt werden kann. Die vom Senat heute (23. Juni 2020) beschlossene Lockerung der Freiluftgottesdienste stellt – nach den gelockerten Bestimmungen vom 5. Mai 2020 – einen weiteren Schritt der Wiederaufnahme des religiösen Lebens dar. Der Senat geht aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen davon aus, dass auch diese mit der notwendigen Vorsicht gestaltet wird, um das Risiko einer Infektion so gering wie möglich zu halten. Für Gottesdienste gelten weiterhin die Abstandsregeln. Zudem ist für jeden Gottesdienstort ein Schutz- und Hygienekonzept (in Anlehnung an das gemeinsame Konzept der Religionsgemeinschaften mit der Bundesregierung) vorzulegen.

Dazu Andreas Bovenschulte, Bürgermeister und Senator für die Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften: "Mit den heutige Lockerung der Freiluftgottesdienste machen wir einen weiteren Schritt in Richtung Normalität. Aufgrund der bisherigen guten Erfahrungen bin ich mir sicher, dass die Religionsgemeinschaften verantwortlich damit umgehen werden, um das Risiko einer Infektion so gering wie möglich zu halten."

Ansprechpartner für die Medien: Peter Lohmann, Senatspressestelle, Tel. (0421) 361-2193 peter.lohmann@sk.bremen.de
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