Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner heutigen (24. Mai 2022) Sitzung eine Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Demnach entfällt künftig die Testpflicht in Kindertagesstätten. Darüber hinaus wurde die Gültigkeitsdauer der Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung verlängert. Sie gilt bis zum Ablauf des 30. Juni 2022. Die Änderung und Verlängerung können erst nach Zustimmung durch den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft in Kraft treten.
Folgende Basisschutzmaßnahmen werde in Bremen weiterhin gelten:
Maskenpflicht
Testpflicht
Isolationsdauer für Infizierte
Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de