Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat im Umlaufverfahren die Verlängerung der Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung bis zum 15. September 2022 beschlossen und Änderungen vorgenommen: Beschäftige in Pflegeinrichtungen sind künftig verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung des Standards "KN95/N95" oder "FFP2" zu tragen, wenn sie Kontakt zu den dort lebenden vulnerablen Gruppen haben. Außerdem wird klargestellt, dass die Leitungen von Pflegeeinrichtungen nicht dazu verpflichtet sind, regelhaft den Impf-, Genesenen- oder Teststatus der Besucherinnen und Besucher zu überprüfen. Sie können dies aber tun, etwa durch Stichproben. Hinsichtlich der Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen, in denen vulnerable Personen leben, wurde ergänzt, dass sich diese nur auf die Wiederaufnahme der Beschäftigung bezieht. Anerkannt werden PCR-Tests und PoC-Antigentests, die durch Dritte durchgeführt wurden.
Die Änderungen und Verlängerung können erst nach Zustimmung durch die Bremische Bürgerschaft in Kraft treten.
Folgende Basisschutzmaßnahmen werden in Bremen gelten:
Maskenpflicht
Testpflicht
Isolationsdauer für Infizierte
Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de