MPK-Beschlüsse werden umgesetzt – Warnstufen angepasst
23.11.2021In seiner heutigen (23. November 2021) Sitzung hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen Anpassungen an der Corona-Verordnung vorgenommen. Damit werden die Beschlüsse der Konferenz der Regierungschefs und –Chefinnen mit der Bundeskanzlerin aus der letzten Woche in Bremen umgesetzt. Als nächstes wird der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss (VGO) der Bremischen Bürgerschaft am morgigen Mittwoch (24. November 2021) über die Änderungen beraten. Erst nach Zustimmung durch den VGO können die Änderungen verkündet werden und vermutlich am Donnerstag (25. November 2021) in Kraft treten.
Auf Grund der sich bundesweit verschärfenden Corona-Situation, hat die Konferenz der Regierungschefs und –Chefinnen mit der Bundeskanzlerin in der vergangenen Woche schärfere Corona-Maßnahmen beschlossen. Diese werden im Land Bremen nun umgesetzt. Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: "Wir sehen aktuell bundesweit einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen und auch der stationären Behandlungen. Die Lage hat sich in ganz Deutschland in den vergangenen Tagen deutlich verschärft. Auch in Bremen haben wir einen klaren Anstieg der Fallzahlen. Gleichzeitig steigt die Zahl der stationären Corona-Fälle auch an, wenn auch langsam. Trotzdem ist die Situation in den Bremer Krankenhäusern angespannt. Deswegen ist es wichtig und richtig, dass wir in Bremen die Maßnahmen anpassen und verschärfen. Dabei bleiben wir unserem Warnstufensystem treu, passen die Schwellenwerte für die jeweiligen Stufen jedoch an."
Die Änderungen in der Verordnung im Überblick:
Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: "Die Entscheidung, welche Warnstufe in Bremen oder Bremerhaven gilt, wird weiterhin vom Senat oder dem Magistrat in Bremerhaven getroffen. Dabei bleibt der Leitindikator die Hospitalisierungsinzidenz, die wir in Bremen berechnen. In die Berechnung werden künftig auf kommunaler Ebene alle Neuaufnahmen in Bezug auf eine Corona-Erkrankung aufgenommen. Allerdings wird in die Beurteilung der Lage natürlich auch die Inzidenz der Neuinfektionen und die Auslastung der Intensivstationen einbezogen. Damit haben wir einen umfassenden Blick auf die Zahl der Infizierten, auf die schweren Krankheitsverläufe und die Auslastung der Kliniken."
Die Regelungen für den Weihnachtsmarkt in Bremen sind nicht Bestandteil der neugefassten Corona-Verordnung. Sie sind in einer Allgemeinverfügung festlegt, zu der es noch eine separate Information der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa geben wird.
Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de