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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Senat beschließt Anpassung der Bremer Corona-Verordnung

22.12.2021

In seiner heutigen Sitzung (Mittwoch, 22. Dezember 2021) hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen weitere Anpassungen an der Corona-Verordnung beschlossen. Damit werden die Beschlüsse der Konferenz der Regierungschefs und -chefinnen vom gestrigen Dienstag (21. Dezember 2021) umgesetzt. Auch der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bürgerschaft hat den Änderungen bereits zugestimmt. Somit können die neuen Regeln wie unten dargestellt in Kraft treten.

Die Änderungen der Verordnung im Überblick:

  • Ab dem 24. Dezember 2021 gilt:
    • Clubs, Diskotheken und Festhallen müssen schließen
    • Großveranstaltungen dürfen in geschlossenen Räumen mit bis zu 5.000 Personen stattfinden, unter freiem Himmel mit bis zu 15.000 Personen. Überregionale Großveranstaltungen dürfen nicht vor Publikum stattfinden
  • Ab dem 28. Dezember 2021 gilt:
    • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Großveranstaltungen
    • An privaten Feiern und Zusammenkünften dürfen maximal zehn Personen teilnehmen. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Für Ungeimpfte gilt weiterhin, dass sie sich bei privaten Zusammenkünften nur mit dem eigenen Hausstand und zwei weiteren Personen eines anderen Hausstandes treffen dürfen
  • Ab dem 1. Januar 2022 gilt:
    • FFP2-Maskenpflicht für alle ab 16 Jahren im ÖPNV in den Warnstufen 2 und 3
  • Am 31.Dezember 2021 und am 1. Januar 2022 sind Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz untersagt

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de