Der Senat hat heute (3. Mai 2016) den Finanzplan 2015 bis 2020 beschlossen (siehe Download am Ende). Der Finanzplan gibt einen Überblick über die prognostizierte Entwicklung zentraler Haushaltsdaten bis zum Ende des Konsolidierungszeitraums. Es wird deutlich, dass Bremen seine Eigenanstrengungen zur Konsolidierung der Haushalte konsequent fortsetzt und im Rahmen der verbliebenen Gestaltungsspielräume intensiviert. Außerdem wird der Rahmen für Einnahmen und Ausgaben der Ressorts festgelegt. Damit wird Planungssicherheit geschaffen und den Ressorts ermöglicht, ihre Haushalte über einen längeren Zeitraum zu steuern.
Bei den stark gestiegenen Kosten für die Aufnahmen und Integration von Flüchtlingen handelt es sich um eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Sie wird aller Voraussicht nach dazu führen, dass bis 2020 in einzelnen Haushaltsjahren die Überschreitung der in der Konsolidierungsvereinbarung festgelegten Defizitobergrenze erfolgen wird. Finanzsenatorin Karoline Linnert betont: "Da es sich um eine von Bremen nicht beeinflussbare Notsituation handelt, greift die in der Landesverfassung und Konsolidierungsvereinbarung vorgesehene Ausnahmeregelung. Bremen bleibt vertragstreu."
Zentrale Daten des Finanzplans (Stadtstaat Bremen, ohne Flüchtlingsmehrausgaben):
Im Finanzplan 2012 bis 2017 ging man noch von einer höheren Überschreitung der Defizitobergrenze aus (2020 alte Planung: -110 Millionen Euro, 2020 neue Planung: -81 Millionen Euro). Die Werte haben sich dank positiver Rahmenbedingungen (Steuereinnahmen, Zinsen), strikter Haushaltsdisziplin und zahlreicher Maßnahmen zur Effektivierung der Verwaltungsarbeit verbessert. Die Zahlen des Finanzplans verdeutlichen aber auch die Bedeutung notwendiger weiterer strukturell wirksamer Sparmaßnahmen. Diese werden in den kommenden zwei Jahren entwickelt. Gleichzeitig wird offensichtlich, dass eine dauerhafte Sanierung nach 2020 nur gelingen kann, wenn eine bedarfsgerechte Finanzausstattung im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und eine Lösung der Altschuldenregelung gelingt. "Die Einigung der Ministerpräsidentinnen und –präsidenten zur Bund-Länder-Finanzbeziehung schafft dazu die Voraussetzung. Ich hoffe, dass die Bundesregierung dem unter 16 Bundesländern mühsam errungen Kompromiss bald zustimmt."
Maßnahmebezogene Investitionsplanung erhöht Transparenz
Der Senat hat im Rahmen des Finanzplans eine detaillierte maßnahmenbezogene Investitionsplanung vorgelegt. Aufgegliedert nach Ressorts wird aufgelistet, in welche Projekte wie viel Geld bis 2015 investiert wurde und welche weiteren Zahlungen bis 2020 geplant sind. Karoline Linnert betont: "Dadurch wird der Haushalt transparenter. Ein Blick in den Finanzplan reicht, um zu sehen, wieviel Geld für einzelne Maßnahmen von 2013 bis 2015 ausgegeben wurde und von 2016 bis 2020 eingeplant ist."
In den Tabellen finden sich Projekte in drei verschiedenen Fertigstellungsstadien:
Im Download:
Finanzplan 2015/2020 mit maßnahmenbezogener Investitionsplanung (pdf, 16.6 MB)