Der Senat hat heute [FETT(20.11.2018)] die Fortsetzung des „Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms (BAP) – Arbeit, Bildung, Teilhabe“ ab 2019 beschlossen.
Im Land Bremen werden im Rahmen des BAP alle Mittel der Arbeitsmarktpolitik des Landes programmatisch fokussiert. Hierbei werden die Mittel aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) und die geplanten Landesmittel koordiniert umgesetzt. Mit der Förderung ergänzt das Land Bremen die Regelförderungen des SGB II und SGB III und setzt eigene Schwerpunkte.
Die inhaltliche Ausrichtung der Schwerpunkte erfolgte auf Grundlage einer sorgfältigen Analyse und umfangreicher Abstimmungsprozesse mit relevanten Akteurinnen und Akteuren. Schwerpunk des BAP ist die Armutsbekämpfung durch verschiedene arbeitsmarktpolitische Interventionen wie Beschäftigungsförderung, Qualifizierung und Beratung sowie Ausbildung. Von den Förderungen profitieren vor allem benachteiligte Zielgruppen des Arbeitsmarktes, insbesondere Frauen, (Allein-) Erziehende, Menschen mit Migrationshintergrund und langzeitarbeitslose Menschen mit vielfachen Vermittlungshemmnissen.
Senator Martin Günthner dazu: „Die Mittel des Europäischen Sozialfonds werden in Bremen und Bremerhaven für mehrjährige Projekte eingesetzt. Mit der aktuellen Fortschreibung des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms des Landes Bremen durch den Senat können wichtige arbeitsmarktpolitische Projekte, wie beispielsweise Beratungsprojekte für Frauen und für junge Menschen und niedrigschwellige passgenaue Unterstützung für Alleinerziehende ab dem 1.1.2019 fortgesetzt werden.“
Die Fortsetzung der BAP-Förderungen für Einzelprojekte ab 2019 bezieht sich auf rund 32 Projekte. Diese unterteilen sich wiederum in drei gesetzte Schwerpunktbereiche: Förderung der existenzsichernden Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte; Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut und Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen.
„Mit den 32 Förderinitiativen wollen wir ca. 19.000 Menschen durch Beratungen oder Projektteilnahmen auf ihrem Weg in eine langfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterstützen,“ so Senator Günthner weiter.
Die 32 Initiativen werden im kommenden Jahr mit rund 8,42 Mio. Euro aus Mittel des ESF im Rahmen des BAP-Fonds gefördert.