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Senatskanzlei

Senat beschließt Freundschaft Bremen – Durban

18.01.2011

Die Rahmenvereinbarung für eine Zusammenarbeit mit der südafrikanischen Stadt Durban kann jetzt unterzeichnet werden. Das hat der Senat in seiner Sitzung heute (18.01.2011) beschlossen. Die beiden Städte streben damit eine Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zwischen privaten und gesellschaftlichen Organisationen, Behörden und Unternehmen an - unter anderem auf den Gebieten: Wirtschaft und Häfen, des Sports, Bildung und Kultur, des Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutzes sowie des Gesundheits- und Sozialwesens.

Mit der Partnerschaft sollen die direkten Kontakte zwischen den Bürgerinnen und Bürgern beider Städte gefördert und die bereits bestehenden freundschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen weiter ausgebaut und vertieft werden. Damit wird von beiden Städten ein Beitrag geleistet zur weiteren Verbesserung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika. Außerdem wird mit der Partnerschaft eine Bereicherung des kulturellen Lebens beider Städte ermöglicht.

Bereits seit den 1990er Jahren bestehen enge Beziehungen zwischen dem an der Ostküste gelegenen Durban und der Freien Hansestadt Bremen. Diese basierten zunächst auf wirtschaftlichen Beziehungen sowie auf Arbeitsbezüge im kirchlichen Bereich. Im November 1999 gründete sich in Bremen der Verein Partnerschaft Bremen-Durban e.V., um Projekte in den Bereichen Sport, Jugend, Kultur, Umwelt, Wirtschaft und Bildung zu unterstützen. Hieraus hat sich ein aktives Netzwerk von Kooperationspartnern entwickelt.

Aktuelle und zum Teil langjährige Kooperationen gibt es unter anderem in den Bereichen Sportaustausch (Sportgarten Bremen), Umwelt- und Ressourcenschutz (BORDA und InWEnt gGmbH), wirtschaftliche Zusammenarbeit, Wissenschaftsaustausch (Universität Bremen und Hochschule Bremen), Kulturaustausch (BBK und Hochschule für Künste), kirchliche Zusammenarbeit (Bremische Evangelische Kirche).

Die jetzt angestrebte Zusammenarbeit zwischen Durban und Bremen soll sich zunächst auf fünf Jahre erstrecken und wird um fünf Jahre verlängert, falls beide Seiten dies wünschen.