Der Bremer Senat hat heute (14.10.2014) dem Gesetzentwurf zur Änderung des Friedhofs- und Bestattungswesens zugestimmt. Dieser sieht vor, dass künftig die Asche Verstorbener auch auf privaten Grundstücken oder gesondert ausgewiesenen öffentlichen Flächen ausgebracht werden darf. Grundlage dafür soll eine schriftliche Verfügung der verstorbenen Person zu Lebzeiten sein, aus der hervorgeht, an welchem Ort das Ausstreuen der Asche gewünscht wird. Zudem muss eine Person zur Totensorge bestimmt sein, die für die wunschgemäße Bestattung sorgt.
Als Ausstreuungsorte kommen neben Flächen auf Friedhöfen auch private Grundstücke, für diesen Zweck ausgewiesene öffentliche Flächen sowie im Einzelfall auch sonstige öffentliche Grundstücke in Betracht. Die zur Totensorge berechtigte Person muss einen pietätvollen Rahmen sicherstellen. Zugleich dürfen Nachbargrundstücke nicht oder nur unwesentlich durch das Verstreuen der Asche beeinträchtigt werden. So soll etwa ein Verstreuen der Asche bei starkem Wind unterbleiben oder stattdessen die Asche in die Erde des jeweiligen Grundstückes ausgebracht werden.
Joachim Lohse, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, sagte zu dem Gesetzentwurf aus seinem Haus: "Verfassungsrechtlich steht jeder Person ein postmortales Verfügungsrecht zu. Die Gesetzesvorlage trägt dem Rechnung, indem sie weitere Bestattungsformen zulässt, und stellt zugleich sicher, dass ein pietätvoller Umgang gewahrt wird." Für den Senator ist dies eine gute Lösung, die dem Wunsch aus Teilen der Bevölkerung nach einer Lockerung des bisherigen Friedhofszwangs Rechnung trägt, dabei jedoch auch die Balance zu traditionellen Wertevorstellungen wahrt.
Der Auftrag zur Erarbeitung des Gesetzentwurfs war dem Ressort am 29. Juli dieses Jahres von der Umweltdeputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie erteilt worden. Das Gesetz muss jetzt von der Bremischen Bürgerschaft beschlossen werden. Es soll zum 1. Januar 2015 inkrafttreten.