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Der Senator für Finanzen

Senat beschließt Gesetzentwurf zur Umsetzung der Schuldenbremse

12.02.2019
Bürgermeisterin Karoline Linnert.
Bürgermeisterin Karoline Linnert.

Im Grundgesetz und in der Bremer Landesverfassung ist vorgeschrieben, dass die Bundesländer ihre Haushalte ab 2020 in der Regel ohne neue Schulden aufstellen müssen (Stichwort Schuldenbremse). Von der Schuldenbremse sind Ausnahmen vorgesehen, zum Beispiel Naturkatastrophen und andere vergleichbare nicht planbare Ereignisse. Allerdings müssen Schulden, die deswegen aufgenommen werden, später in einem festgelegten Zeitraum zurückgezahlt werden. Außerdem muss geregelt werden, was alles zur Berechnung der Haushalte mit einbezogen werden muss, damit die Schuldenbremse nicht durch Schattenkredite umgangen werden kann.

Der heute (12. Februar 2019) vom Senat beschlossene Gesetzentwurf regelt Einzelheiten der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse. Hervorzuheben ist die Regelung zur Konjunkturbereinigung. Hier wählt Bremen dasselbe Modell („Produktionslückenverfahren“), wie es die meisten anderen Bundesländer anwenden. Durch die Konjunkturbereinigung wird sichergestellt, dass größere konjunkturbedingte Abweichungen bei den Steuereinnahmen nach oben oder unten symmetrisch ausgeglichen werden. So dürfte ein Teil eines Steuereinbruchs befristet durch Kredite ausgeglichen werden, die dann in Aufschwungszeiten wieder zurückgezahlt werden müssen.

In Zukunft kann bei der Schlussabrechnung der Haushalte ein Teil von nicht ausgegebenem Geld in eine Rücklage (Stabilitätsrücklage) überführt werden. Diese soll Bremen neben der Konjunkturbereinigung davor schützen, bei größeren Einnahme- und Ausgabeschwankungen, die Schuldenbremse nicht einhalten zu können. Der Bremer Ansatz, übrig gebliebene Haushaltsmittel in eine Rücklage zu überführen, ist der Weg, der am meisten Gestaltungsmöglichkeiten für den Haushaltsgesetzgeber ermöglicht. Ein wichtiges Ziel ist dabei, sicher zu stellen, dass Bremen seine Tilgungsverpflichtungen in Höhe von 80 Millionen Euro jährlich erfüllt und damit die 400 Millionen Euro Sanierungshilfen vom Bund erhält. Eine Festlegung auf eine Größenordnung der Sanierungsrücklage erfolgt im Gesetz nicht. Sie wird über Jahre angespart – in welchem Umfang bestimmt jeweils der Haushaltsgesetzgeber.

„Dieses wichtige Gesetzesvorhaben schafft Planungssicherheit für die nächsten Haushalte und zeigt gegenüber dem Bund und den anderen Ländern, dass Bremen weiterhin ein verlässlicher Partner ist. Das Ziel ist und bleibt die Sanierung der bremischen Haushalte“, sagt Bremens Finanzsenatorin, Bürgermeisterin Karoline Linnert und fügt hinzu: „Es findet ausdrücklich keine Verschärfung der Schuldenbremse statt. Es geht um eine notwendige Konkretisierung. Sie schafft unter anderem die Voraussetzung dafür, dass auf Ausnahmetatbestände reagiert werden kann.“

Die Regelungen werden in der Landeshaushaltsordnung verankert und gelten für das Land und beide Städte.

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Foto: Senatspressestelle