Der Senat hat heute (05.02.2019) der Finanzierung der Beteiligungskosten am Bundesförderprogramm für die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ zugestimmt. Das Förderprogramm soll dazu dienen, den Breitbandausbau auch in solchen Gebieten zu realisieren, in denen eine Erschließung unter reinen Marktbedingungen aus Sicht der Telekommunikationsanbieter unwirtschaftlich erscheint. Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus zur Erreichung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten.
„Der Breitbandausbau im Land Bremen ist bereits sehr weit fortgeschritten. Mit dem angestrebten Ausbau mit Hilfe des Bundesförderprogrammes springen wir da in die Bresche, wo der Markt den Ausbau nicht selbst regelt“, so Martin Günthner, Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen. „Wir fördern so nicht nur die Attraktivität dieser Wohnstandorte, der Ausbau bietet zugleich auch kleinen, mittelständischen Betrieben in den Fördergebieten die Chance, sich durch die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung besser am Markt zu behaupten.“
Im Rahmen des Breitbandförderprogrammes der Bundesregierung sind Gebiete förderfähig, die aktuell und in den kommenden drei Jahren keine Breitbandversorgung von mindestens 30 Mbit/s aufweisen. Bei den ermittelten Fördergebieten handelt es sich in Bremen u. a. um Bereiche in den Stadtteilen Burglesum, Blumenthal, Aumund-Hammersbeck, Seehausen, Strom, Blockland und Borgfeld.
Das gesamte Investitionsvolumen in Bremen liegt bei ca. 3,4 Millionen Euro und wird je zur Hälfte vom Bund und dem Land Bremen finanziert.