Vergangene Woche hatte der Senat die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa gebeten, bis zum 12. Mai 2020 ein konkretes Konzept zu möglichen Lockerungsmaßnahmen im Beherbergungs-, Tourismus- und Gastronomiebereich vorzulegen. In der heutigen Sitzung des Senats wurde das Konzept nach intensiver Diskussion beschlossen.
Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, sagt dazu: „Unser Konzept, dass wir auf Grundlage vieler Gespräche mit den anderen Bundesländern aber auch mit Betreibern, Kammern und Gewerkschaften entwickelt haben, hat eine möglichst weitgehende Öffnung zum Ziel, damit die Betriebe so schnell wie möglich wieder ihre wirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen können. Dabei steht jedoch der Gesundheitsschutz natürlich immer im Vordergrund.
Ab Montag, dem 18. Mai 2020 dürfen Restaurants und Kneipen nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Vorgaben öffnen, wenn die Betreiber sicherstellen, dass die Regeln des Kontaktverbotes nach § 5 der Bremer Coronaverordnung eingehalten werden. Diese Öffnungsregelung gilt nicht für Bars, Diskotheken, Clubs und Spielhallen; sie bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
Betriebe, die öffnen wollen, haben dazu ein betriebliches Schutzkonzept mit Hygieneplan und Regelungen zum Arbeitsschutz zu erstellen, das auf Verlangen den entsprechenden Behörden vorzulegen ist. Die Betreiber haben sicherzustellen, dass die Abstandsregeln und Arbeitsschutzstandards konsequent eingehalten und die Gäste auf die Corona bedingten Verhaltensregeln hingewiesen werden. Auch hier sind die 1,5 m Abstand und maßgeblich.
Gaststätten sind verpflichtet, den Namen und die Kontaktdaten jedes Gastes sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Einrichtung mit dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren.
So kann eine mögliche Infektionskette nachvollzogen werden. Gäste dürfen nur bedient werden, wenn sie mit der Dokumentation einverstanden sind.
Eine bereits für den Einzelhandel im Land Bremen tätige Task-Force „Hygieneregeln und Arbeitsschutz“ erarbeitet in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem DeHoGA und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten (NGG) basierend auf der Allgemeinverordnung Empfehlungen, die den Betrieben zur Erarbeitung der betrieblichen Schutzkonzepte an die Hand geben werden.
Alle Beherbergungsbetriebe und Übernachtungsangebote (Hotels, Pensionen sowie private und gewerbliche Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen, Ferienzimmern, Campingplätze, Wohnmobilplätze und vergleichbare Angebote) dürfen ebenfalls ab dem 18.5.2020 öffnen, wenn die Betreiber sicherstellen, dass die Regeln des Kontaktverbotes eingehalten werden und ein Schutzkonzept vorliegt.
Der Zugang und die Anzahl der Gäste sind so zu begrenzen, dass die Abstandsregeln und die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden können.
Geschäfte des Einzelhandels dürfen ab den 13.05.2020 wieder ohne eine Beschränkung der Verkaufsfläche öffnen. Um die Sicherheit der Kunden und Beschäftigten zu gewährleisten, ist die Anzahl der Kunden im Geschäft so zu begrenzen, dass die erforderlichen Abstandsregelungen eingehalten werden können. Richtgröße für eine angemessene Zahl von Kunden sind dabei 1 Kunde je 10 qm Verkaufsfläche.
Indoor-Veranstaltungen über 200 Teilnehmenden bleiben bis 31. August 2020 untersagt. Damit entsteht für viele Konzertveranstalter eine klare Perspektive für die Planung von Konzerten und anderen Events. Indoor-Veranstaltungen mit unter 200 Besucherinnen und Besuchern sind ebenfalls noch untersagt; gegebenenfalls wird es hier zu einem früheren Zeitpunkt eine Lockerung geben, wenn das Infektionsgeschehen dies zulässt.
„Die heute durch den Senat beschlossenen Lockerungen unterstützen den wirtschaftlichen Neustart von Unternehmen, die besonders unter der Coronakrise leiden. Sie erfolgen mit Augenmaß und unter Berücksichtigung des Schutzes von Gästen und Mitarbeitenden“, so Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa.
Die entsprechende Rechtsverordnung wird von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz und dem Senator für Inneres erstellt.
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Ansprechpartner für die Medien:
Kai Stührenberg, Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kai.stuehrenberg@wah.bremen.de