Sie sind hier:
  • Senat beschließt Verwaltungsverfahren zum Mittelstandsförderungsgesetz

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Senat beschließt Verwaltungsverfahren zum Mittelstandsförderungsgesetz

20.03.2007

Kastendiek: Mittelstandsförderung ist nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch einer gezielten Ordnungspolitik

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner heutigen Sitzung (20.3.2007) ein Verwaltungsverfahren für die Umsetzung der sogenannten Mittelstandsklausel nach dem Mittelstandsförderungsgesetz beschlossen. Bei Rechtsvorschriften sowie Vorlagen für Senat, Bürgerschaft und Deputationen muss künftig stets angegeben werden, welche Kosten sowie welcher Verwaltungs-, Informations- und Meldeaufwand die neuen Beschlüsse bei mittelständischen Unternehmen verursachen. Zusätzlich müssen die Verwaltungen darstellen, wie groß die Belastungen von alternativen Lösungen für den Mittelstand wären und mit welchen Argumenten die Belastungen zu rechtfertigen sind.

Wirtschaftssenator Jörg Kastendiek erklärte: „Damit wollen wir Wettbewerbsnachteile von klein- und mittelständischen Unternehmen durch bessere Rahmenbedingungen entgegenwirken. Mittelstandsförderung ist nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch einer gezielten Ordnungspolitik. Manchmal ist es auch schlicht eine Frage des Bewusstseins, welche Belastungen neue Gesetze und Rechtsnormen gerade für kleine und mittelständische Betriebe schaffen.“

Die neue Verwaltungsvorschrift gilt ausschließlich für Rechtsnormen, für die das Land einen Handlungsspielraum hat und bei denen Bremen nicht lediglich Bundes- und EU-Recht umsetzt.