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Der Senator für Inneres und Sport

Senat legt neue Gebührenregelung zu Kostenbeteiligung an Polizeieinsätzen bei gewinnorientierten Großveranstaltungen vor

22.07.2014

Der Senat hat heute (22. Juli 2014) entsprechend der Vorlage des Senators für Inneres und Sport den Bericht zum Beschluss der Bremischen Bürgerschaft zur Finanzierung von Polizeieinsätzen bei gewinnorientierten Großveranstaltungen beschlossen. Der Bericht enthält die Empfehlung, die Veranstalter von gewinnorientierten Großveranstaltungen künftig unter bestimmten Bedingungen zur teilweisen Kostenerstattung heranzuziehen. Hierzu soll das Gebührenrecht geändert werden.

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer stellt den vom Senat beschlossenen Bericht in einer Pressekonferenz vor
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer stellt den vom Senat beschlossenen Bericht in einer Pressekonferenz vor

Innensenator Ulrich Mäurer hat den Bericht anschließend auf einer Senatspressekonferenz vorgestellt und dabei betont: "Die vorgelegte Regelung greift nur, wenn die Faktoren 'Großveranstaltung', 'gewinnorientiert' und 'die Erwartung erheblicher, gewalttätige Ausschreitungen' zusammenkommen."

Von der Regelung sind demnach nur solche Veranstaltungen betroffen, bei denen mit erheblichen Gewalthandlungen zu rechnen ist. Mäurer: "Die ganz überwiegende Mehrheit aller Akteure in Bremen, die Kinderfeste, Läufe oder sonstige Publikumsmagneten organisieren, sind davon nicht betroffen." Zudem gehe es im Einzelfall jeweils nur um den zusätzlichen polizeilichen Aufwand, der betrieben werden müsse und der künftig in Rechnung gestellt werden soll. Für die "Grundlast", um bei einer Großveranstaltung Sicherheit und Ordnung zu garantieren, stehe die Polizei weiterhin immer ohne Kostenberechnung ein.

In den vergangenen Monaten hätte die heute vom Senat beschlossene Regelung vor allem sogenannte Risikospiele in der Bundesliga betroffen. Bei Fußballspielen in der Bundesliga sind für die Saison 2013/2014 allein in Bremen Personalkosten für polizeiliche Einsätze von 1,4 Millionen Euro angefallen. Hinzukommen die Übernachtungskosten für auswärtige Polizeieinheiten sowie für Fahrzeuge etc. Der Senat schlägt in seinem Bericht vor, die Kosten, die über einen normalen polizeilichen Einsatz hinausgehen, in diesen Fällen künftig dem Veranstalter in Rechnung zu stellen. Zur Erklärung: Bei einem sogenannten "Grün-Spiel", das sind die Spiele, für die nur die Grundlast abzudecken ist, sind regelmäßig etwa 200 Polizeibeamtinnen und -beamte im Einsatz. Bei einem "Rot-Spiel", bei dem mit gewalttätigen Ausschreitungen zu rechnen ist, schnellt die Zahl der eingesetzten Beamten in die Höhe: So waren bei der Begegnung SV Werder Bremen gegen den HSV am 1. März dieses Jahres rund 1.200 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz.

Die neue Regelung soll auf das bremische Gebührenrecht gestützt werden, das dazu in beschränktem Umfang geändert werden muss. Als Adressat für die Übernahme der zusätzlichen Kosten benannte Mäurer die Deutsche Fußball Liga (DFL). Sie organisiere als Gesamtveranstalter das gesamte Fußballgeschehen der 1. und 2. Bundesliga in Deutschland und sei mit 2,5 Milliarden Euro, die sie für einen Zeitraum von vier Jahren allein für den Verkauf der audiovisuellen Medienrechte erhalte, wirtschaftlich die Hauptbegünstigte. Die DFL legt den Spielplan fest und regelt beispielsweise wie viele Gästekarten verkauft werden müssen. Dem Verein Werder Bremen soll kein Wettbewerbsnachteil aus der Regelung erwachsen. Daher ist die DFL nach Auffassung des Senats der richtige Adressat für die Gebührenforderung. Mäurer nannte als frühesten Zeitpunkt für die erste Gebührenforderung seitens der Polizei die Begegnung von Werder Bremen und Hannover 96 im Dezember dieses Jahres im Rahmen des Nordderbys.

Ob jedoch diese Planungen umgesetzt werden, beschließt die Bürgerschaft. Erst danach kann der Senat nach Befassung der Deputation eine entsprechende Änderung der Kostenverordnung beschließen. Die Frage, ob polizeiliche Einsatzkosten gegenüber einem Veranstalter geltend gemacht werden können, betrifft ein noch nicht abschließend geklärtes Rechtsgebiet. Gerichtsentscheidungen liegen dazu nicht vor. Mäurer wies darauf hin, dass die sofortige Vollziehung der Gebühreneinnahmen nicht geplant sei.

Innensenator Ulrich Mäurer: "Unser primäres Ziel ist ganz klar, Gewalt bei großen Fußballereignissen zu verhindern. Das heißt, wir möchten erreichen, dass es erst gar nicht zu Risikospielen kommt. Dazu hat es in der jüngsten Vergangenheit sowohl intensive Gespräche mit den Verbänden als auch mit meinen Kollegen auf der letzten Innenministerkonferenz im Juni gegeben." Bremen habe eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, die helfen sollen, Ausschreitungen am Rande von Fußballspielen oder auf der Anreise zu verhindern. "Angesichts unserer Haushaltslage müssen aber Veranstalter, die durch eine staatliche Leistung einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen, im Interesse aller Steuerzahler dafür eine angemessene Gebühr entrichten. Dies gilt umso mehr, als dass die Polizei einen großen Berg von Überstunden vor sich herschiebt. Es ist Fakt, dass die Deutsche Fußball Liga leider nach wie vor auf die Präsenz der Polizei im Umfeld der Stadien in besonderem Maße angewiesen ist", so Mäurer.

Foto: Senatspressestelle

Der Bericht als PDF: Polzeieinsätze (pdf, 385 KB)