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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Senat schafft Tinyhäuser an

Isolationsmöglichkeiten für Schiffscrews in Bremerhaven geplant

03.09.2024

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) geben vor, dass Länder, die einen Hafen oder Flughafen entsprechend dieser Vorschriften betreiben, verpflichtet sind, Möglichkeiten zur Absonderung bereitzustellen. Um entsprechende Räume für Schiffscrews vorzuhalten, hat der Senat heute (3. September 2024) beschlossen, Tinyhäuser anzuschaffen. Die Bundesfördermittel dafür betragen bis zu drei Millionen Euro. Immobilien Bremen wird mit der europaweiten Ausschreibung und dem Erwerb beauftragt.

Die Häfen von Bremen und Bremerhaven müssen zum Schutz der Gesundheit Kapazitäten für die Überwachung von möglichen Gefährdungen und auch für die Reaktion auf Ereignisse vorhalten, die eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ergeben können. Dabei soll die erforderliche Hilfe vor Ort geleistet werden können, die auch die Separierung und Absonderung von möglicherweise infizierten Schiffscrewmitgliedern umfasst. Mit Fördergeldern aus dem 2020 von Bund und Ländern beschlossenen Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Pakt ÖGD) sollen Tinyhäuser in Bremerhaven als dauerhafte Möglichkeit für die Isolation von Kontaktpersonen von Patientinnen und Patienten mit hochinfektiösen Erkrankungen geschaffen werden.

Tinyhäuser können flexibel eingesetzt werden, sind stets verfügbar und können auch bei Absonderungsbedarfen des Gesundheitsamtes Bremerhaven und Bremen genutzt werden. Die Feuerwehr Bremerhaven ist ebenfalls an der Nutzung der Tinyhäuser – unter anderem als Unterkünfte für Schulungsteilnehmerinnen und –teilnehmer – interessiert und würde im Gegenzug deren Instandhaltung übernehmen, damit diese bei Absonderungsbedarfen stets akut nutzbar wären. Sofern sich während der Belegung mit Teilnehmenden an Schulungen ein Bedarf für Absonderungsmöglichkeiten ergibt, können die Unterkünfte kurzfristig freigezogen und der ursprünglichen Nutzung zugeführt werden.

Ein für das Aufstellen der Tinyhäuser angebotenes Grundstück in Hafennähe in Bremerhaven wird derzeit auf Eignung geprüft. Der Erwerb wird voraussichtlich im ersten Quartal 2025 möglich sein. Dazu erfolgt eine separate Gremienbefassung. Für den Kauf des Grundstücks und der Tinyhäuser stehen rund 3,3 Millionen Euro zur Verfügung, davon sind drei Millionen Euro Bundesmittel und 300.000 Euro Landesmittel. Insgesamt betragen die Fördermittel des Bundes für Projekte zur Umsetzung des Pakts ÖGD im Land Bremen rund 3,9 Millionen, sofern ein Eigenanteil von zehn Prozent erbracht werden. Hierfür stehen Haushaltsmittel von 390.000 Euro zur Verfügung.

Hintergrund:
Aktuell werden im Land Bremen lediglich Übergangslösungen für Absonderungen vorgehalten. Die Unterbringung in Hotels oder in Räumlichkeiten im Klinikum Bremen-Ost eignet sich jedoch nicht für die Absonderung von Kontaktpersonen von Patientinnen und Patienten mit hochinfektiösen Erkrankungen. Im Falle eines größeren Infektionsgeschehen könnten Ressourcen des Technischen Hilfswerkes genutzt werden, um eine Zeltstadt aufzubauen.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de