Sie sind hier:
  • Senat schließt Vertrag mit Alevitischen Verbänden

Der Senator für Finanzen | Senatskanzlei

Senat schließt Vertrag mit Alevitischen Verbänden

14.10.2014

"Mit diesem Vertrag erkennen wir an, dass die Bürgerinnen und Bürger alevitischen Glaubens im Lande Bremen zu einem festen Bestandteil unserer Gesellschaft geworden sind. Aleviten beteiligen sich aktiv am religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben in Bremen und Bremerhaven", sagte Bürgermeister Jens Böhrnsen anlässlich der heutigen (Dienstag, 14. Oktober 2014) Unterzeichnung eines Vertrages zwischen Bremen und den Alevitischen Verbänden. Vertragspartner sind die Freie Hansestadt Bremen und die Alevitische Gemeinde Deutschland e.V., die Alevitische Gemeinde in Bremen und Umgebung e.V., das Alevitische Kulturzentrum in Bremen und Umgebung e.V. und der Alevitische Kulturverein in Bremerhaven und Umgebung e.V.. Unterzeichnet wurde der Vertrag von Bürgermeister Jens Böhrnsen, Bürgermeisterin Karoline Linnert und Bremerhavens Oberbürgermeister Melf Grantz sowie von den Vorsitzenden der Alevitischen Verbände Hüseyin Mat, Manuel Diskaya, Serdar Kara und Sadýk Köylü. Bremen hat bereits ähnliche Verträge mit der evangelischen Kirche, der katholischen Kirche, der jüdischen Gemeinde und den Muslimen in Bremen unterzeichnet.

Feierliche Unterzeichnung des Vertrags im Kaminsaal des Rathauses: (v.r.n.l.)  Manuel Diskaya, Cafer Kaplan (Vorsitzender des Geistlichen Rats),  Hüseyin Mat, Bürgermeister Böhrnsen, Bürgermeisterin Linnert, Oberbürgermeister Grantz, Serdar Kara und Sadýk Köylü.
Feierliche Unterzeichnung des Vertrags im Kaminsaal des Rathauses: (v.r.n.l.) Manuel Diskaya, Cafer Kaplan (Vorsitzender des Geistlichen Rats), Hüseyin Mat, Bürgermeister Böhrnsen, Bürgermeisterin Linnert, Oberbürgermeister Grantz, Serdar Kara und Sadýk Köylü.

Alle Beteiligten an diesem Prozess sähen in diesem Vertrag einen Meilenstein und Anerkennung der alevitischen Religionsgemeinschaften sowie ihrer langjährigen, ehrenamtlichen Arbeit, sagte Bürgermeisterin Karoline Linnert. Sie betonte: "Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt für ein gutes Zusammenleben in Bremen und Bremerhaven, der unsere Bestrebungen für Integration stärkt. Es geht uns wie unseren alevitischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern darum, wie wir unsere Städte noch lebenswerter und menschenfreundlicher gestalten können." Bürgermeister Böhrnsen dankte für die konstruktiven Gespräche, die dem Vertrag vorangegangen waren und für den guten, intensiven Dialog.

Oberbürgermeister Melf Grantz: "Dieser Vertrag steht für den festen Platz, den die Aleviten im Land Bremen haben und für das gute Verhältnis zwischen allen Bürgerinnen und Bürgern im Land Bremen sowie allen Religionen. Die Freiheit und Ausübung der Religion ist nicht nur ein wesentlicher Teil unseres Grundgesetzes, sondern auch eine der tragenden Säulen unserer Gesellschaft. Mit diesem Vertrag wird die Position der Aleviten in unserem Bundesland und in unserer Gesellschaft deutlich gemacht, gestärkt und bestätigt. Es ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Dafür steht allein schon die Vielzahl von Menschen mit alevitischem Glauben im Land Bremen."

Der Vertrag soll die Freiheit der Religionsausübung der Bürgerinnen und Bürger des alevitischen Glaubens bekräftigen und die gleichberechtigte Teilhabe der alevitischen Gemeinde am religiösen, kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben fördern. Es soll den alevitischen Mitbürgern erleichtert werden, ihre Identität zum Ausdruck zu bringen, zu bewahren und zu entwickeln.

Das Land Bremen verpflichtet sich mit dem Vertrag zu einer Gesetzesänderung, die es den alevitischen Bürgerinnen und Bürgern erlaubt, an alevitischen Feiertagen Urlaub zu nehmen oder der Schule fern zu bleiben. Alevitische Feier- und Gedenktage werden als gleichgestellt anerkannt und geachtet.

Dem Ausschuss für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit wurde der Vertrag im Juli vorgestellt und die Bremische Bürgerschaft sprach sich in der Septembersitzung für den Abschluss des Vertrages aus. Um in Kraft zu treten, bedarf der Vertrag der Zustimmung der Bremischen Bürgerschaft. Nach der Unterzeichnung durch die Vertragspartner wurde der Vertrag daher der Bürgerschaft zugeleitet.

Foto: Senatspressestelle