Seit dem 1. Januar 2019 gibt es die Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie. Um zukünftig ausreichend Nachwuchskräfte zur Absolvierung einer Aufstiegsfortbildung zu motivieren, soll die Teilnahme an einer Aufstiegsfortbildung durch die Gewährung der Aufstiegsfortbildungs-Prämie attraktiver gemacht werden. Der Senat hat heute (26. November 02019) die finanzielle Ausstattung für die Aufstiegsfortbildungs-Prämie 2020 mit 2,1 Millionen Euro abgesichert.
Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt: "Ich freue mich sehr, dass dieses neue Förderinstrument vom Start weg einen so großen Anklang gefunden hat. Das macht auch deutlich, wie sehr wir dieses Instrument gebraucht haben. Für die frisch gebackenen Meisterinnen und Meister, Technikerinnen und Techniker, Fachwirtinnen und Fachwirten etc. bedeutet diese Förderung eine erhebliche Erleichterung des zum Teil hohen finanziellen Aufwandes, den sie neben den zeitlichen und psychischen Belastungen in ihre anspruchsvollen Aufstiegsfortbildungen gesteckt haben."
Die Aufstiegsfortbildungs-Prämie soll außerdem die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und den Weg in die berufliche Bildung interessanter machen. Mit der Aufstiegsfortbildungs-Prämie wird ein gezielter Anreiz geschaffen, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Die Prämie gewährt eine finanzielle Anerkennung für die bestandene Prüfung als Abschluss einer nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) anerkannten Aufstiegsfortbildung.
Wer eine Aufstiegsfortbildung (z.B. zum/zur Meister/-in, Techniker/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau, Erzieher/-in o.ä.) nach dem 01.01.2019 abgeschlossen hat, kann eine einmalige Prämie in Höhe von 4.000 Euro erhalten.
Mit der operativen Durchführung ist die NBank beauftragt. Der Antrag kann ausschließlich elektronisch über ein entsprechendes Portal bei der NBank gestellt werden.
Das Procedere ist einfach. Es sind nur ein paar Dokumente hochzuladen, wie der Nachweis des Abschlusses einer im Sinne des AFBG förderfähigen Aufstiegsfortbildung (i.d.R. Prüfungszeugnis), Bescheinigung der Meldebehörde, dass der Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens sechs Monaten im Land Bremen gelegen hat bzw. alternativ: Bescheinigung des Arbeitgebers, dass der Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens sechs Monaten im Land Bremen gelegen hat.
Die Antragsprüfung und Auszahlung erfolgt durch die NBank, die ein vergleichbares Verfahren für die Bewirtschaftung der Niedersächsischen "Meisterprämie im Handwerk" implementiert hat.
In den ersten elf Monaten der Laufzeit des Bremer Programms sind bereits fast 500 Prämienzahlungen mit einem Volumen von rund 2.000.000 Euro zur Auszahlung gekommen.
Ansprechpartner für die Medien:
Kai Stührenberg, Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kai.stuehrenberg@wah.bremen.de