Beratungsangebot beginnt am 8. Mai 2023
24.03.2023Wer sich im Bundesgebiet ohne eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Duldung aufhält, gilt als papierlos. Im Land Bremen sind schätzungsweise 4.000 Personen davon betroffen. Wie diese Menschen in diese Lage kamen, hat sehr verschiedene Gründe. Die persönliche und familiäre Situation der Betroffenen sind ebenso vielfältig. Oft dürften aufenthaltsrechtliche Duldungsgründe vorliegen, den Betroffenen fehlen aber die Informationen oder Möglichkeiten, um diese auch geltend machen zu können. Eine Clearingstelle wird ab dem 8. Mai 2023 Papierlosen Beratung und Unterstützung anbieten. Dadurch soll ein Weg aus der Illegalität eröffnet werden. Darauf haben sich die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport und der Senator für Inneres verständigt.
Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, zu den langjährigen Erfahrungen mit papierlosen Menschen: "Die Betroffenen haben rechtlich keine Chance auf einen legalen Zugang zum Arbeitsmarkt. Deshalb geht mit der Papierlosigkeit zwangsläufig illegale Beschäftigung einher. Dieser Umstand wird leider sehr oft ausgenutzt. Die Betroffenen sind gezwungen, unter ausbeuterischen Bedingungen zu arbeiten. Wir müssen Lösungen finden, um die illegale Beschäftigung einzudämmen und papierlosen Menschen Zukunftsperspektiven und ein gesichertes Einkommen zu geben, und die Clearingstelle ist eine davon. Die Arbeit der Clearingstelle wird auf den Erfahrungen vergleichbarer Projekte, vor allem in der Europäischen Union, aufbauen."
"Die Vereinbarung ist für Menschen gedacht, die aus ihrer persönliche Biographie heraus kein Vertrauen in staatliche Institutionen haben. Wenn sich herausstellt, dass ihr illegaler Aufenthalt nur auf Unwissenheit beruht, sollen sie Unterstützung für eine Legalisierung bekommen. Das ist aber keine Einladung an alle illegal Eingereisten, unter Umgehung von Recht und Gesetz in Bremen einen legalen Aufenthalt zu erwirken", machte Jan Fries deutlich, Staatsrat bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport.
Die Clearingstelle berät Betroffene, die ab dem 8. Mai 2023 bereits mindestens seit zwei Jahren (Stichtag 8. Mai 2021) ohne gültige Aufenthaltspapiere im Land Bremen leben und keine staatlichen Leistungen erhalten, keine Duldung oder Aufenthaltstitel haben und sich in keinem laufenden asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Gerichtsverfahren befinden.
In der Beratung werden die konkreten Lebensumstände auf Möglichkeiten für einen offiziellen Verbleib im Land Bremen geprüft, ohne das Risiko für die Betroffenen, sich den Ausländerbehörden des Landes gegenüber offenbaren zu müssen.
Das Beratungsangebot gibt es zunächst für 12 Monaten und soll dann bewertet werden. Umgesetzt wird es vom Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Bremen e.V.
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