Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (28. März 2023) die Umsetzung des Kulturfonds Energie des Bundes zur Gewährung von Hilfen des Bundes für Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende im Land Bremen beschlossen. Damit sollen Einrichtungen der Kultur in diesem Jahr von den teils stark gestiegenen Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges entlastet werden.
Bremens Kultursenator, Bürgermeister Andreas Bovenschulte: "Erst Corona, dann die extrem gestiegenen Energiekosten: Die Kultur steht vor existenziellen Herausforderungen. Die Preissteigerungen können nicht aus den Budgets abgefedert oder auf Eintrittsgelder aufgeschlagen werden. Unsere Museen, Bibliotheken und Archive bewahren aber Kunstwerke, Bücher und Kulturgüter von großem Wert und teilweise nationaler Bedeutung. Viele Werke sind sehr empfindlich und benötigen ein gleichbleibendes Raumklima, um nicht Schaden zu nehmen. Gleichzeitig sind die Einrichtungen wichtige soziale Orte. Theater, Kinos, Opernhäuser, Konzerthäuser, Clubs sorgen für wichtige Impulse in einer lebendigen und starken Demokratie. Sie sind wichtig und daher müssen wir sie in der Krise unterstützten."
"Die Umsetzung des Kulturfonds Energie des Bundes", so der Bürgermeister weiter, "ist unbedingt zu begrüßen, denn er hilft den Kultureinrichtungen in Bremen und Bremerhaven entscheidend." Das sei aber nur ein wichtiger Baustein in einer ganzen Reihe von Unterstützungsleistungen, die das Land Bremen schon geleistet habe, bevor die Hilfen des Bundes in den Ländern angekommen seien. "Die Arbeit des Kulturressorts war in den Jahren 2020 bis 2022 nach der erfolgreichen Haushaltserhöhung insbesondere davon geprägt, die Kulturszene im Land Bremen in der Corona-Pandemie in ihrer Vielfalt und Kreativität zu unterstützen und zu erhalten."
Man erinnere sich doch noch gut an das Nähen von Mundschutzmasken der Näherinnen im Theater ganz zu Anfang der Pandemie, oder später an die Stipendienprogramme für Künstlerinnen und Künstler sowie die finanziellen Schutzschirme, um Einnahmeverluste der Einrichtungen aufzufangen. Erwähnenswert war auch der Ansatz, virtuelle Ausgleichsangebote zu schaffen oder die Bespielung von Außenflächen in der Innenstadt durch die kulturellen Akteure und Akteurinnen zu initiieren.
Die Aufstellung des Kulturetats 2019/2020 mit einer Erhöhung um fast zehn Prozent habe einige begrüßungswerte Entscheidungen ermöglicht wie zum Beispiel die höhere Förderung der freien Szene, der kulturellen Institutionen oder auch Einrichtungen ganz neu in die Förderung aufzunehmen. Aufgestockt wurden zudem Mittel, um zusätzliche Projekte aber auch die Kulturverbände zu fördern.
Bürgermeister Bovenschulte: "Ganz wichtig und im Sinne der dort beschäftigten Menschen waren darüber hinaus die Maßnahmen zur Abwendung prekärer Beschäftigung zum Beispiel durch Festanstellungen bei der Musikschule, die Honorarerhöhungen für Dozierende der Volkshochschule oder die Anhebung der untersten Gehaltsgruppen beim Theater."
Besonders hervorzuheben sei aber auch die Realisierung des Zentrums für freie Kunst im Tabakquartier in Bremen-Woltmershausen, genauso wie die zugesagte Förderung eines Zentrums für Kollektivkultur auf dem ehemaligen Kaffee HAG-Gelände in Bremen-Walle.
Hinzu komme, dass Senat und Kulturdeputation gerade Anfang März weitere Weichenstellungen für das Stadtmusikanten- und Literaturhaus in der Bremer Innenstadt vorgenommen hätten. Damit habe man auch dem Wunsch der Bremer Literaturszene nach einem zentralen und sichtbaren Ort in der Stadt Rechnung getragen. Auch mit Blick auf die Bewerbung Bremens um den UNESCO-Titel "City of Literature" komme dieser Entscheidung eine große Bedeutung zu.
"Um all das zu ermöglichen, haben die Beschäftigten im Kulturressort gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren der Kulturszene an vielen Stellen erfolgreich zusammengewirkt. Ihnen allen sei dafür herzlich gedankt", so Bovenschulte abschließend.
Am 2. November 2022 haben Bund und Länder nach einer Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, für die Kultureinrichtungen Mittel von bis zu einer Milliarde Euro (750 Millionen für 2023 und 250 für 2024) aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereitzustellen. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der Mehrkosten bei Energie. Öffentlich-rechtliche oder mehrheitlich aus öffentlichen Mitteln finanzierte Einrichtungen werden mit mindestens 50 Prozent gefördert. Neben dieser Gruppe antragsberichtigter Einrichtungen gibt es für den Kulturfonds eine weitere Fallgruppe. In dieser erhalten Kulturveranstaltende einen Festbetrag, gestaffelt nach maximaler Kapazitätsauslastung der Saalgröße, zur anteiligen Deckung des Energiekostenmehrbedarfs für die Vorbereitung und Durchführung von Kulturveranstaltungen.
Die Abwicklung des "Kulturfonds Energie des Bundes" soll analog der bisherigen Corona-Hilfsprogramme in Bremen über die Bremer Aufbau-Bank GmbH und in Bremerhaven über die Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH erfolgen.
Ansprechpartner für die Medien:
Werner Wick, Pressesprecher beim Senator für Kultur, Tel.: (0421) 361-16173, E-Mail: werner.wick@kultur.bremen.de