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Der Senator für Inneres und Sport

Senat unterstützt Gesetzentwurf zu stillen Feiertagen

Innensenator Mäurer: "Moderate und bewährte Regelung"

24.01.2017

Der Senat hat heute (24. Januar 2017) dem Gesetzentwurf von Innensenator Ulrich Mäurer zum künftigen Umgang mit den sogenannten stillen Feiertagen "Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag" zugestimmt. Demnach bleibt es dabei, dass an diesen Tagen in der Zeit zwischen 6 und 21 Uhr (an Karfreitag) und 6 bis 17 Uhr (am Volkstrauertag und Totensonntag) keine kommerziellen und sonstige ruhestörende öffentlichen Vergnügungsveranstaltungen stattfinden dürfen. 2013 war diese Regelung als Übergangslösung eingerichtet worden und soll nun, wenn auch die Bürgerschaft zustimmt, dauerhaft im Bremischen Sonn- und Feiertagsrecht verankert werden. "Das ist eine sehr moderate Regelung, die sich bewährt hat", ist Bremens Innensenator Mäurer überzeugt. "Sie nimmt Rücksicht auf die religiösen Gefühle eines großen Teils unserer christlichen Gesellschaft und schränkt zugleich die nichtchristliche Bevölkerung nicht sonderlich ein." Zudem verfüge Bremen schon heute über die wenigsten stillen Feiertage im Bundesvergleich. Die Regelung gilt nicht nur für Tanzveranstaltungen, sondern auch für Sport- und Musikveranstaltungen. Mäurer: "Die SPD-Fraktion hat bereits Zustimmung signalisiert, sodass ich zuversichtlich bin, dass auch die Bürgerschaft das Gesetz so beschließen wird. Damit haben wir endlich eine dauerhafte Regelung, über die nicht jedes Jahr neu debattiert wird."