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Der Senator für Inneres und Sport

Senator Mäurer zu den Vorfällen in Folge des SEK-Einsatzes

28.03.2014

In der Nacht zum 21. März 2014 hat, wie bereits mehrfach berichtet, ein 33-jähriger Mann beim Lagezentrum der Bremer Polizei angekündigt, sich mit einem Messer auf offener Straße das Leben nehmen zu wollen. Bei dem Versuch, ihn daran zu hindern, kam es zu einer Schussabgabe seitens eines Beamten der Spezialeinsatzkräfte. Dabei erlitt der 33-Jährige eine schwere Bauchverletzung. Gegen den Beamten der geschossen hat, laufen derzeit die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der internen Ermittler. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Körperverletzung im Amt. Alle Beteiligten, einschließlich des SEK-Beamten, der den Schuss abgeben hatte, sagten inzwischen gegenüber Staatsanwaltschaft und internen Ermittlern aus. Damit ist der Fall noch nicht abgeschlossen. Weitere Untersuchungen stehen noch an. Nach dem bisherigen Kenntnisstand handelte es sich bei der Schussabgabe nicht um einen gezielten Schuss, sondern um einen Unglücksfall.

Im Verlauf der Nacht sind nach Überzeugung von Innensenator Ulrich Mäurer und Polizeipräsident Lutz Müller zwei Dinge geschehen, die genauestens zu hinterfragen sind: So wurde erst am nächsten Morgen die Staatsanwaltschaft informiert. Üblich ist, dass dies noch in derselben Nacht durch den Kommissar vom Dienst geschieht. Dies wurde unterlassen. Die Gründe hierfür müssen noch die Staatsanwaltschaft und die internen Ermittler aufarbeiten, so Mäurer.

Der Beamte, der den Schuss abgegeben hat, stand nach der Schussabgabe sichtlich unter Schock, sodass er sich unmittelbar nach dem Vorfall erbrechen musste. Der Leiter der Spezialeinheiten hatte deshalb den Polizeiseelsorger gebeten, sich des Beamten anzunehmen. Er entschied, den traumatisierten Beamten während dieses Gespräches zu schützen und die Ermittlungsarbeit vorerst zurückzustellen. Der Abteilungsleiter handelte nach den bisherigen Erkenntnissen aus Fürsorgepflicht im Hinblick auf mögliche posttraumatische Folgen seines Kollegen. Der Umgang mit traumatisierten Beamten ist in einer Dienstanweisung geregelt. Mäurer dazu: "In diesem Fall muss genau geprüft werden, ob der Vorgesetze noch korrekt gehandelt hat."

Der Führungsbeamte hat am Donnerstagabend, nachdem bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft die Vorgänge voraussichtlich rechtlich prüfen wird, den Polizeipräsidenten gebeten, ihn bis zur Klärung der Vorwürfe von seinen Führungsaufgaben zu entbinden. Mäurer: "Polizeiliche Fehler können schwerwiegende Folgen haben. Gerade weil Polizeibeamte das Gewaltmonopol des Staates ausüben, ist der offene Umgang mit fehlerhaften Abläufen oder möglichem Fehlverhalten elementar wichtig. Das Anliegen der Polizeiführung und des Innensenators ist es, eine schnelle und neutrale Aufklärung unter Leitung der Staatsanwaltschaft zu sichern."

Polizeipräsident Müller: "Polizeilicher Schusswaffengebrauch gegen Personen ist in Bremen die absolute Ausnahme. Der gesamte Tatkomplex ist, wie üblich, Gegenstand der Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft und der Internen Ermittler. Deshalb müssen auch die Kritikpunkte sorgfältig geprüft werden. Ob sich daraus strafrechtliche oder dienstrechtliche Konsequenzen ergeben, kann man erst nach Abschluss der Ermittlungen bewerten."