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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Senatorin Bernhard stellt erneuerte und erweiterte Teststrategie vor

Senat beschließt Ausweitung von Tests unter anderem in Pflegeeinrichtungen, Schulen und KiTas

16.06.2020

In seiner Sitzung am heutigen Dienstag hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen eine umfangreiche Teststrategie auf Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen. Diese erneuerte Strategie baut auf der bisherigen auf, die sich bereits über die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts hinaus ging. Die Ausweitung der Tests bezieht sich vor allem auf Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten.

„Die heute vorgestellte Erweiterung unserer Teststrategie ist ein wichtiger Schritt, um das Infektionsgeschehen in Bremen weiterhin beherrschen zu können. Wir werden in den kommenden Wochen mehr testen, als wir bislang bereits getestet haben. Aber auch unsere jetzige Strategie stellt nur einen Zwischenschritt dar. Wir werden natürlich unsere aktuelle Teststrategie fortlaufend reflektieren und auf dieser Grundlage auch weiterentwickeln“, so Senatorin Claudia Bernhard. „Weitere Schritte können und sollen präventive Testungen in verschiedenen Einrichtungen oder Betrieben sein. Dabei müssen wir für alle Einrichtungen und Betriebe die Intensität der Testung wählen, die dem aktuellen Infektionsgeschehen angemessen ist und auf unseren bisher bereits gesammelten Erfahrungen fußt“, sagte Claudia Bernhard weiter.

In den Kliniken im Land Bremen werden bei stationären Aufnahmen sowie bei wechselnden Aufenthalten in Krankenhäusern und stationären Einrichtungen alle Patientinnen und Patienten getestet. Bei Ausbruchsgeschehen werden alle Personen, sowohl das Personal als auch Patientinnen und Patienten, die dem Ausbruchsgeschehen zuzuordnen sind, getestet.

In Pflegeeinrichtungen werden bei Erkrankungen und Verdachtsfällen Testungen von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie des Personals vorgenommen. Auch bei Aufnahmen und wechselnden Aufenthalten in Pflegeeinrichtungen erfolgen Testungen der aufgenommenen Bewohnerinnen und Bewohner. Darüber hinaus erfolgt in Absprache mit der Wohn- und Betreuungsaufsicht eine stichprobenartige Testung von zehn Prozent der Bewohnerinnen und Bewohnern sowie des Personals in ausgewählten Einrichtungen. Diese Einrichtungen werden ausgewählt, indem dort die jeweilige Infektionsgefahr beurteilt wird. Diese Risikobewertung nimmt die Wohn- und Betreuungsaufsicht vor und bezieht dabei strukturelle oder gravierende Probleme mit ein.

Wenn in Schulen oder Kindertagesstätten Erkrankungen oder Verdachtsfälle registriert werden, werden alle Personen getestet, die dem direkten Ausbruchsgeschehen zuzuordnen sind. Außerdem kann das Gesundheitsamt die Testung weiterer Personen veranlassen und auf freiwilliger Basis auch Stichprobentestungen in den betroffenen Einrichtungen anbieten.

Gemeinschaftsunterkünfte erfahren in der aktuellen Pandemie eine besondere Bedeutung. Weiterhin werden alle neuaufzunehmenden Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete getestet. Auch Personen, die die Örtlichkeiten wechseln, werden vor einem Auszug oder Wechsel getestet. Bei auftretenden Fällen oder Verdachtsfällen in Gemeinschaftseinrichtungen, erfolgt die Testung sämtlicher Bewohnerinnen und Bewohner sowie des Personals.

Außerdem hat das Bundesministerium für Gesundheit heute eine „Corona-Wan-App“ vorgestellt. Diese App ist für alle Smartphones vorgesehen und soll bei möglichen Kontakten mit Infizierten davor warnen. In Bremen wird es dazu eine zentrale Hotline geben, unter der sich Personen, die von der App benachrichtigt wurden, melden können, um das weitere Verfahren zu besprechen. Eine Weiterleitung an die Ambulanz in der Messe oder an den Hausarzt werden dann möglich sein.

Ansprechpartnerin für die Medien: Lukas Fuhrmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Telefon: 0421/361-2082, lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de