02.09.2002
Arbeitslohn, der zugunsten der im Bundesgebiet vom Hochwasser Betroffenen gespendet wird, soll von der Beitragspflicht zur Sozialversicherung freigestellt werden. Möglich ist dies durch eine vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung, die allerdings noch der Zustimmung des Bundesrats bedarf.
Bremens Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Karin Röpke, begrüßt diese Verordnung ausdrücklich. „Die Hilfsbereitschaft der Menschen ist überwältigend und ich finde es gut, dass sie auf diese Weise unterstützt wird.“
Die von der Hochwasser-Katastrophe Betroffenen bedürften in ihrer schwierigen Lage jeglicher Solidarität, betonte die Senatorin. „Ich rufe deshalb alle dazu auf, einen Teil ihres Arbeitslohns für diejenigen zur Verfügung zu stellen, die teilweise vor dem Nichts stehen“, sagte Karin Röpke. Dies könne ein gutes, vorbildliches Zeichen für den Zusammenhalt in einer Gesellschaft sein.