Bremens Senatorin für Bildung und Wissenschaft, Eva Quante-Brandt, hat heute (Dienstag, 24. März 2015) die Schulen in Bremen und Bremerhaven in einem Schreiben darüber informiert, wie sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Kopftuch auf die Praxis in bremischen Schulen auswirken wird.
Die Senatorin weist darauf hin, dass das Bremische Schulgesetz nicht geändert werden muss. Die bestehende Regelung muss verfassungskonform ausgelegt werden. Ein Verbot religiöser Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild wegen einer bloß abstrakten Gefahr für den Schulfrieden ist danach nicht mehr aufrecht zu erhalten.
Senatorin Quante-Brandt: "Grundsätzlich darf jede Lehrerin im Unterricht Kopftuch tragen. Der Schulfriede darf dadurch aber nicht konkret gefährdet werden."
In Bremen darf laut weiterhin gültigem Schulgesetz das äußere Erscheinungsbild der Lehrkräfte und des betreuenden Personals in der Schule nicht dazu geeignet sein, die religiösen und weltanschaulichen Empfindungen der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten zu stören oder Spannungen, die den Schulfrieden durch Verletzung der religiösen und weltanschaulichen Neutralität gefährden, in die Schule zu tragen.
Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, dass von einem Kopftuch pauschal noch keine Gefahr für den Schulfrieden ausgeht. Die Frage, wann der Schulfriede konkret gestört ist, muss im Einzelfall von der senatorischen Behörde entschieden werden.
Nach Auffassung des Gerichtes rückt in stärkerem Maße die Aufgabe der Schulen in den Vordergrund, "den Schülerinnen und Schülern Toleranz auch gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen" zu vermitteln. Mit dem Tragen eines Kopftuches durch einzelne Pädagoginnen sei keine Identifizierung des Staates mit einem bestimmten Glauben verbunden, die staatliche Neutralitätspflicht werde also nicht verletzt.
Senatorin Quante-Brandt: "Wir haben Schulen der Vielfalt. Daher trägt das Urteil der Realität Rechnung. Die plurale Gesellschaft wird sich damit verstärkt in unseren Schule abbilden."