Gesundheitssenatorin Quante-Brandt begrüßt das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, das heute (Freitag, 23.11.2018) vom Bundesrat beschlossen wurde. Die Länderkammer billigte das Pflegestärkungsgesetz, das ein Sofortprogramm zur Beseitigung personeller Engpässe enthält. Pflegekosten sollen aus der Fallpauschalenvergütung herausgenommen werden. Stattdessen wird ein Pflegebudget eingeführt. Jede neue Stelle und jede aufgestockte Teilzeitstelle im Krankenhaus wird von den Krankenkassen vollständig erstattet. Auch Tarifsteigerungen werden komplett refinanziert. Damit haben die Krankenhäuser keinen Anreiz mehr, am Pflegepersonal zu sparen. Teil des neuen Gesetzes ist außerdem die Einführung von verbindlichen Personaluntergrenzen für alle Stationen der Krankenhäuser ab 2020.
„Bundesweit fehlen uns tausende Pflegekräfte, deshalb müssen wir den Beruf attraktiver machen und mehr ausbilden. Das Sofortprogramm zur Pflege stellt eine Verbesserung bei der Personalausstattung und den Arbeitsbedingungen in der Krankenpflege dar“, so Gesundheitssenatorin Quante-Brandt. „Die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen ist ein wichtiges Signal für die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit im Krankenhaus. Klar ist auch, dass die im Pflegepersonalstärkungsgesetz vorgeschlagenen Untergrenzen ab 2020 und das neue Pflegebudget nur ein erster wichtiger Schritt sind. Ein zweiter Schritt muss folgen. Bremen wird sich weiter auf Bundesebene dafür einsetzen, dass nicht allein ein Maß für eine Untergrenze festgelegt wird, sondern langfristig auch Maßgaben für den tatsächlichen Personalbedarf entwickelt werden.“