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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatorin Rosenkötter begrüßt Mindestlohn in der Pflege und fordert eine Lohn-Untergrenze auch für Fachkräfte

26.03.2010

Sozial- und Arbeitssenatorin Ingelore Rosenkötter begrüßt den Mindestlohn für Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen. Dazu die Senatorin: „Mit dem Mindestlohn wird endlich ein deutliches Signal an die Beschäftigten in der Pflege gesetzt. Ihre Tätigkeit ist verantwortungsvoll und wird gesellschaftlich anerkannt. Die Pflege von Menschen ist kein Aufgabengebiet, in dem wir Dumping-Löhne zulassen können.“

Die Pflegekommission beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte sich gestern (25.03.2010) auf einen Mindestlohn für die Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen geeinigt. Der Mindestlohn wirkt sich auf die Hilfskräfte in der Pflege aus. Ab dem 1. Juli 2010 soll es für Hilfskräfte, die überwiegend in der Grundpflege eingesetzt werden, eine Lohnuntergrenze von zunächst 8,50 Euro in den alten und 7,50 Euro in den neuen Bundesländern geben. 2012 und 2013 erhöhen sich die Stundenbeträge noch einmal um je 25 Cent. Die Regelung soll bis zum 1. Januar 2015 gelten. Damit der Mindestlohn in der Pflege in Kraft treten kann, muss das Bundesarbeitsministerium noch eine Rechtsverordnung erlassen.

Senatorin Rosenkötter kritisiert, dass mit der Regelung noch keine Lohn-Untergrenze in Sicht ist, die sich auf die Fachkräfte in der Pflege bezieht. Der Wettbewerb der Pflegeanbieter solle sich auf die Qualität der Pflege beziehen und nicht eine Spirale der Lohnsenkung bewirken, so die Senatorin. „Ich sehe die Gefahr, dass die Löhne für die Fachkräfte in der Pflege trotz des Mindestlohns weiterhin unter Druck stehen. Wir müssen zwischen den Hilfs- und den Fachkräften unterscheiden, in der Ausbildung, im Einsatzgebiet, in der Fachkraftquote und natürlich auch in der Entlohnung.“