Jugend- und Familienministerkonferenz in Mainz will Berlin stärker in die Pflicht nehmen
23.05.2014"Der Bund und die Sozialkassen profitieren wirtschaftlich am meisten vom Ausbau der Kindertagesbetreuung, die Kommunen tragen den Löwenanteil der Kosten – so kann die Arbeitsteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen auf Dauer nicht funktionieren." Mit diesen Worten kommentierte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, heute (23. Mai 2014) einen Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) in Mainz, in dem die Länder den Bund einstimmig auffordern, eine "angemessene und dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten" der Kindertagesbetreuung sicherzustellen.
Grundlage für die Forderung der Länder ist ein Gutachten des Volkswirtschaftlers Prof. Dr. Stefan Sell, Direktor des Instituts für Bildungs- und Sozialpolitik der Hochschule Koblenz (ibus). "Mütter, deren unter dreijähriges Kind betreut wurde, hatten eine um 35 Prozentpunkte höhere Wahrscheinlichkeit, erwerbstätig zu sein, arbeiteten im Schnitt zwölf Stunden mehr pro Woche und verdienten je nach Schätzmethode zwischen 500 und 700 Euro brutto mehr als Mütter, deren Kind nicht extern betreut wurde", heißt es darin unter anderem. Größte Nutznießer der ausgeweiteten beruflichen Tätigkeit von Müttern seien Sozialversicherungen und der Bund mit Einkommenssteuer und seinem Umsatzsteuer-Anteil. Das mache zusammen rund 33 Prozent der Einkommen aus – plus Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungen. Die Mehreinnahmen für Länder und Kommunen addierten sich dagegen auf weniger als die Hälfte, nämlich 15,5 Prozent.
"Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig kennt die Nöte der Länder und sucht nach Wegen der Unterstützung", sagte Anja Stahmann weiter. "Wenn wir in Bremen das hohe Niveau der Kindertagesbetreuung mit der bundesweit vorbildlichen Personalausstattung halten wollen, reicht aber die bisherige Unterstützung für Investitionen nicht aus. Es sind die laufenden Kosten von nahezu 150 Millionen Euro im Jahr, bei denen wir dringend Entlastung brauchen."
In ihrem heutigen Beschluss begrüßte die JFMK zugleich die Absicht der Bundesregierung, in den Jahren 2014 bis 2017 insgesamt sechs Milliarden Euro für Bildung zur Verfügung zu stellen. Sie äußerten aber ihre Erwartung, "dass die Mittel vom Bund so zur Verfügung gestellt werden, dass sie in den Ländern gleichrangig für das System frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung eingesetzt werden können", also nicht nur für die schulische und die universitäre Bildung. Senatorin Stahmann: "Die Voraussetzungen für gelingende schulische Bildung werden in den ersten Lebensjahren geschaffen. Wenn wir soziale Unterschiede ausgleichen und Kinder auf dem Weg zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unterstützen wollen, dann müssen wir bei der frühkindlichen Bildung schon im Krabbelalter ansetzen."