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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatorin Stahmann: „Wir lassen die Träger nicht im Stich“

24.03.2020

Einrichtungen, die im Auftrag der Sozialbehörde soziale Arbeit leisten, können auch weiterhin mit Entgelten und Zuwendungen durch die Sozialbehörde rechnen, wenn die Allgemeinverfügungen im Zuge der Covid-19-Pandemie sie in ihrer Arbeit hindern oder einschränken. Das sicherte Sozialsenatorin Anja Stahmann den Trägern heute (24.04.2020) zu. „Wir sichern auf diese Weise die Beschäftigten und die Träger im erforderlichen Umfang finanziell ab“, sagte die Senatorin.

Dabei bittet sie die Leistungserbringer weiter um ihre Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie im Land Bremen: „In Krisen lassen sich Probleme nur in enger Kooperation und durch gemeinsames Vorgehen bewältigen“, sagte sie. „Ich habe großes Vertrauen, dass ich mich dabei auf das außergewöhnliche Engagement der Leistungserbringer und das der vielen engagierten Kolleginnen und Kollegen vor Ort verlassen kann.“

Alle vertraglich vereinbarten Leistungen im Bereich der individuellen Rechtsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch müssten grundsätzlich auch in der aktuellen Situation erbracht werden – es sei denn, sie sind im Rahmen von Allgemeinverfügungen eingeschränkt oder untersagt, betonte die Senatorin. Sichergestellt bleiben müsse so unter anderem die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen oder die Betreuung von Menschen mit Behinderungen. „Einrichtungen brauchen dazu Notfallkonzepte, falls Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter kurzfristig ausfallen. Notfalls müssen sie dazu auch auf Beschäftigte aus anderen Bereichen zurückgreifen.“ Wo Leistungen nicht oder nicht im vollen Umfang erbracht werden können würden Entgelte zunächst weitergezahlt, die Verrechnung mit eventuell eingesparten Kosten solle erst später erfolgen. Außerdem müssten die Träger vorrangig bundes- und landesweite Sicherungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel durch den erweiterten Rahmen beim Kurzarbeitergeld. Sofern einzelne Leistungserbringer finanziell in Bedrängnis zu geraten drohen, rät Senatorin Stahmann, sich frühzeitig bei der fachlich zuständigen Stelle zu melden: „Wir überbrücken dann auch Liquiditätsengpässe.“

Begegnungsstätten und -treffs für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Jugendliche, Mütter, Familien und Kinder dürfen ihre Angebote mit persönlichem Kontakt derzeit gar nicht mehr zur Verfügung stellen. Sie gehören auch nicht zu den Angeboten, auf die der Besucher einen Rechtsanspruch hat, sondern sind freiwillige Leistungen der Stadtgemeinden. „Wir können aber nicht wollen, dass die Einrichtungen jetzt wirtschaftlichen Schaden nehmen, und nach der Pandemie nicht mehr öffnen können“, sagte Senatorin Stahmann. So würden nun Gehälter für festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vertraglich bereits gebundene Honorarkräfte und Mieten abgesichert. Auch Storno- oder anderweitige Ausfallkosten, zum Beispiel für abgesagte Veranstaltungen, könnten grundsätzlich abgerechnet werden, soweit die Eigenmittel des Trägers dazu nicht ausreichen. Lohnfortzahlungen als Kurzarbeitergeld, Krankenkassenleistung oder sonstige Entschädigungen müssen aber auch in diesem Bereich vorrangig beantragt werden.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de