07.10.2004
Im Interesse einer rückhaltlosen Aufklärung der in den Medien unter anderem durch den Bund der Steuerzahler aufgeworfenen Fragen sowie der dabei angesprochenen Befassung der Staatsanwaltschaft wird die Bremer Senatskanzlei dafür Sorge tragen, dass sämtliche Akten und Unterlagen des Senats, die sich auf die einmalige Zahlung von E.ON in Höhe von 20 Millionen Euro sowie die Zuwendung an die Grass-Stiftung beziehen, umgehend und umfassend der Bremer Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt werden. Der Chef der Senatskanzlei, Professor Dr. Reinhard Hoffmann, der dieses Vorgehen heute (07.10.2004) persönlich angeregt hat: „Ich bin der erste, der an einer unabhängigen und objektiven Bewertung des Gesamtzusammenhangs interessiert ist.“