Innensenator Ulrich Mäurer: "Wer sich nicht daran hält, macht sich strafbar"
30.12.2021"Die sogenannten Spaziergänge, die sich gegen Corona-Maßnahmen richten und inzwischen regelmäßig in Bremen festzustellen sind, stufen wir ausnahmslos als Demonstrationen ein und belegen sie mit strengen Auflagen", erklärt Innensenator Ulrich Mäurer. Es gelten unter anderem Abstandsregelungen, Hygienevorgaben und auch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Es gilt zudem auch die vorherige Anmeldepflicht.
Wer die Absicht hat, einen solchen "Spaziergang" zu veranstalten und sich mit anderen dazu verabredet, muss diese Aktion spätestens 48 Stunden vorher bei der Versammlungsbehörde anmelden. "Nur so können – in Kooperation zwischen Polizei, dem Bremer Ordnungsamt bzw. dem Bürger- und Ordnungsamt in Bremerhaven und den Anmeldenden – ein für alle Seiten störungsfreier Verlauf geplant und gewährleistet werden. Wer sich als Veranstalter oder Leiter nicht an die Anmeldepflicht hält, macht sich nach dem Versammlungsgesetz Paragraf 26 strafbar und muss mit einer Anzeige rechnen", so Mäurer. (Wer gegen den Paragraf 26 verstößt kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.)
Die Versammlungsbehörden in Bremen und Bremerhaven erteilen nach der Anmeldung weitere Auflagen, die beispielsweise die festgelegte Strecke eines Aufzugs betreffen, die Dauer der Versammlung, den Infektionsschutz, die Regelung der Lautstärke oder die Anzahl der zu stellenden Ordnerinnen und Ordner. Bildet sich eine Versammlung ohne Anmeldung, wird sie vor Ort durch die Polizei mit der Maskenpflicht und weiteren Auflagen versehen und wird bei Bedarf konsequent aufgelöst. Insbesondere das Nichteinhalten von Hygieneauflagen wird konsequent geahndet.
In Bremen und Bremerhaven war es in den vergangenen Wochen zu insgesamt 25 dieser sogenannten Spaziergänge gekommen, die ganz überwiegend zuvor nicht angemeldet waren.
Innensenator Mäurer kündigte an, die Entwicklung in den kommenden Tagen genau zu beobachten und gegebenenfalls eine ähnliche Allgemeinverfügung (AV) wie die Stadt Karlsruhe zu erlassen. In der AV hatte die Stadt Karlsruhe alle nicht angemeldeten "Spaziergänge" für die kommenden Wochen von vornherein untersagt und damit den Weg für ein sehr frühzeitiges Einschreiten der Polizei ermöglicht. Das dortige Verwaltungsgericht hat die AV kurz vor Weihnachten bestätigt.
Darüber hinaus erinnerte Mäurer an den Erlass zum Umgang mit der Verwendung des Davidsterns oder ähnlicher Symbole im Zusammenhang mit Aktionen gegen die Corona-Maßnahmen. Die Verwendung des Davidsterns oder ähnlicher Abbildungen wurde demnach per Versammlungsauflage grundsätzlich explizit verboten, weil die Verwendung im Kontext einer Versammlung geeignet ist, den Holocaust zu relativieren.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de