Senatorin Anja Stahmann: "Wir stellen sicher, dass Empfänger von Sozialleistungen eine Wohnung finden können, in der sie sich wohlfühlen."
31.10.2013Für Empfänger von Sozialleistungen werden ab Januar 2014 die Mietkosten-Richtwerte angepasst. Das hat die Deputation für Soziales, Kinder und Jugend heute (Donnerstag, 31. Oktober 2013) beschlossen. "Wir passen unsere Leistungen an die deutlich steigenden Mieten an", sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen. "Damit stellen wir endlich wieder sicher, dass Empfänger von Sozialleistungen ohne Rechtsstreit eine Wohnung finden, in der sie sich zu Hause fühlen können."
Alleinstehenden werden künftig im Regelfall bis zu 377 Euro als Bruttokaltmiete gezahlt, 19 Euro mehr als bisher. Für einen Vier-Personen-Haushalt wurden bislang Mieten von maximal 600 Euro als angemessen anerkannt, künftig sind es 620 Euro. Mit den neuen Richtwerten folgt die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen einer Erhebung der Beratungsgesellschaft "Analyse & Konzepte", die die Mietangebote von März bis September 2013 zu Grunde legt. Die neuen Richtwerte wurden so festgelegt, dass die Hälfte aller angebotenen Wohnungen für Empfänger von Sozialleistungen zur Verfügung steht.
Weil die Mietniveaus je nach Stadtteil unterschiedlich hoch sind, bleiben die bislang gewährten Zuschläge auf die jeweiligen Richtwerte erhalten. Sie betragen weiterhin zehn Prozent in den Stadtteilen Mitte, Findorff, Horn-Lehe, und 20 Prozent in den Stadtteilen Östliche Vorstadt, Schwachhausen, Oberneuland und Borgfeld. Mit diesen Zuschlägen werden Mieten bis zu 452 Euro für einen Alleinstehenden und bis zu 767 Euro für einen Vier-Personen-Haushalt als angemessen anerkannt. "Ich will, dass die Menschen in ihrem Stadtteil bleiben können, auch wenn sie plötzlich auf die Unterstützung durch die Allgemeinheit angewiesen sind."
Daneben enthält die Verwaltungsanweisung eine Reihe weiterer Verbesserungen für die Empfänger von Sozialleistungen. Bei selbstbewohnten Eigentumswohnungen oder Eigenheimen wird künftig neben den Zinsen auch die Tilgung übernommen, sofern beides zusammen nicht die Richtwerte überschreitet. Mieten, die im gesetzlich zulässigen Rahmen wegen energetischer Sanierung über den Richtwert steigen, werden künftig ebenfalls anerkannt. Es können zudem höhere Mieten übernommen werden, wenn dadurch Plätze in stationären Einrichtungen frei werden. Das gilt zum Beispiel für Flüchtlinge und junge Menschen, die aus Heimen ausziehen. Und schließlich ist sichergestellt, dass Mieten in Neubauten des Sozialen Wohnungsbaus durchweg übernommen werden, auch wenn sie – trotz öffentlicher Förderung – über den Richtwerten liegen.
Die neuen Richtwerte im Einzelnen (zusammen mit den unveränderten Werten für eine angemessene Wohnungsgröße):
Anspruchsberechtigte | Quadratmeter | Nettopreis pro Quadratmeter | Betriebskosten pro Quadratmeter | Bruttokaltmiete auf volle EUR aufgerundet |
Haushalt mit einem Alleinstehenden | 50 | 6,27 € | 1,26 € | 377 € |
Haushalt mit zwei Mitgliedern | 60 | 5,98 € | 1,14 € | 428 € |
Haushalt mit drei Mitgliedern | 75 | 5,62 € | 1,13 € | 507 € |
Haushalt mit vier Mitgliedern | 85 | 6,10 € | 1,19 € | 620 € |
Haushalt mit fünf Mitgliedern | 95 | 6,78 € | 1,12 € | 751 € |
Jede weitere Person | 10 | 6,78 € | 1,12 € | 79 € |