Die vollständige Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern mit heterosexuellen Paaren im Adoptionsrecht fordert Bremens Sozialsenatorin Anja Stahmann gemeinsam mit der rheinland-pfälzische Familienministerin Irene Alt. Im Bundesrats-Ausschuss für Frauen und Jugend haben jetzt beide gemeinsam einen entsprechenden Antrag eingebracht.
Hintergrund ist der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Sukzessivadoption in eingetragenen Lebenspartnerschaften umgesetzt werden soll. Danach soll es künftig möglich sein, dass in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft ein bereits adoptiertes Kind auch vom anderen Partner adoptiert werden kann. In verschiedengeschlechtlichen Ehen ist das eine Selbstverständlichkeit. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Gleichbehandlung gefordert.
"Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt nur die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts um, aber nicht dessen Geist", sagte Anja Stahmann. "Die institutionelle Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften wird mit dem Gesetzentwurf nicht aufgehoben. Aus diesem Grund geht er mir nicht weit genug."
Nach dem Entwurf der Bundesregierung sollen Eingetragene Lebenspartnerschaften nur bei der Sukzessivadoption mit Ehen gleichgestellt werden. Sie bekommen aber nicht das Recht, gemeinsam ein Kind zu adoptieren. "Das ist absurd", sagte Anja Stahmann. "Die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Adoptionsrecht sollte eine Selbstverständlichkeit sein und ist meiner Meinung nach lange überfällig." Das gelte umso mehr, als Eingetragene Lebenspartnerschaften auch als Pflegefamilien tätig werden und Kinder aufnehmen dürfen. Gemeinschaftlich adoptieren dürften sie das Kind dann aber nicht.
Der gemeinsame Antrag von Rheinland-Pfalz und Bremen im Bundesrats-Ausschuss für Frauen und Jugend zielt darauf, dass die unterschiedliche Behandlung von Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft im Adoptionsrecht beendet wird. Langfristiges Ziel sei eine vollkommene rechtliche Gleichstellung beider Lebensformen mit der Möglichkeit der Eheschließung für alle Paare, unabhängig von der sexuellen Ausrichtung der Partnerinnen beziehungsweise Partner.