Sie sind hier:
  • Sozialsenatorin Dr. Schilling legt erste Details zur Bezahlkarte vor

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Sozialsenatorin Dr. Schilling legt erste Details zur Bezahlkarte vor

Zunächst werden rund 3.000 Karten ausgegeben | Online-Einkäufe sollen möglich sein

02.07.2024

Die Bezahlkarte für Geflüchtete nimmt Konturen an. Der Senat hat heute (Dienstag, 2. Juli 2024) einen Beschluss zu den grundlegenden Funktionen der Karte gefasst. "Die Karte ermöglicht das bargeldlose Bezahlen in Geschäften sowie im Internet", sagte Sozialsenatorin Dr. Claudia Schilling. Der Senat habe sich zudem darauf verständigt, den Einsatz der Karte nicht auf Geschäfte im Bundesland Bremen zu beschränken. Auch gebe es keine Einschränkungen auf bestimmte Händler- oder Warengruppen.

Die Bezahlkarte für Geflüchtete soll neutral gestaltet sein. Foto: Sozialressort
Die Bezahlkarte für Geflüchtete soll neutral gestaltet sein. Foto: Sozialressort

Bis zu 120 Euro können Inhaberinnen und Inhaber der Karte monatlich in bar abheben. Sollten Gebühren für Bargeldabhebungen anfallen, trägt sie das Land. "Das sind die Eckpfeiler für eine diskriminierungsfreie Karte", sagte die Senatorin. Zudem solle die optische Gestaltung der Karte möglichst neutral ausfallen und sich anlehnen an das äußere Erscheinungsbild anderer Kredit- und Geldkarten.

Die Bezahlkarte soll ausgegeben werden an Bewohnerinnen und Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen im Land Bremen sowie Personen in den Übergangswohneinrichtungen der Stadtgemeinde Bremen ohne eigenes Konto. Bremerhaven betreibt derzeit keine Erstaufnahmeeinrichtungen. Ob Bremerhaven von der Möglichkeit Gebrauch machen will, die Karte für Personen einzuführen, die nicht über ein eigenes Bankkonto verfügen, steht derzeit noch nicht fest.

In den Einrichtungen der Erstaufnahme des Landes Bremen leben derzeit rund 2.000 Menschen, ein erheblicher Teil davon in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Bremen wird auf dieser Grundlage zunächst 3.000 Karten abnehmen.

Mit der Einführung der Karte entfällt die Auszahlung des sogenannten Taschengeldes "für den persönlichen Bedarf" in Höhe von bis zu 204 Euro einmal im Monat an einem Geldautomaten im zentralen Sozialzentrum für Geflüchtete und Duldungssuchende im Bahnhofsviertel. Der jeweilige Betrag wird künftig automatisch monatlich auf der Karte gutgeschrieben. "Das entlastet die Verwaltung, erspart Wege und schafft mehr Sicherheit, weil die Menschen nicht mehr so viel Bargeld bei sich führen oder im Spind lagern müssen. Außerdem sind jetzt Einkäufe im Internet von Anfang an möglich." Die gesamte Summe, die das Land in einem Monat für den persönlichen Bedarf auszahlt, liegt derzeit bei rund 500.000 Euro (Stand: April 2024).

Weitere Details zu Bezahlkarte sind bereits auf Bundesebene vereinbart worden. So gibt es die Bezahlkarte nur guthabenbasiert, "überziehen" kann man die Karte nicht. Ihre Nutzung ist zudem im Ausland nicht möglich. Auch eine Überweisung von Karte zu Karte oder auf ein anderes Konto ist ausgeschlossen.

Die Einführung der Karte wird für den Herbst 2024 erwartet. Derzeit läuft das Ausschreibungsverfahren, das voraussichtlich Mitte dieses Monats abgeschlossen sein wird.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de