11.07.2003
Rechtsanspruch wird mehr als konsequent umgesetzt
„Alle Kinder mit einem gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz werden diesen Platz auch erhalten, wenn die Kinder das 3. Lebensjahr vollendet haben und die Eltern dies wünschen. Das gilt natürlich auch für alle Kinder des sog. vierten Quartals, die in diesem Jahr nach dem 1. Oktober ihren 3. Geburtstag feiern.“ Das stellte heute (11.7.2003) zum wiederholten Mal Bremens Sozialsenatorin Karin Röpke fest. Auch diese Kinder würden einen Kindergartenplatz erhalten, wenn sie 3 Jahre alt geworden sind, und müssten nicht bis zum Beginn des nächsten Kindergartenjahres warten.
Insgesamt handelt es sich bei diesen „Kindern des 4. Quartals“ um 1.196 Kinder, die lt. Einwohnermeldeamt im vierten Quartal des Jahres 2000 geboren sind. Von etwa 500 Eltern dieser Kinder liegen schon jetzt Anträge vor, die bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, erklärte die Senatorin. Dies gilt selbstverständlich auch für die Anträge, die noch kommen werden. Zusagen, dass ihr Kind mit Beginn des Kindergartenjahres versorgt ist, haben darüber hinaus die Eltern bereits erhalten, deren Kinder erst im August oder September 3 Jahre alt werden.
„Obwohl der Rechtsanspruch erst ab dem 3. Geburtstag gilt, leisten wir hier mehr, als wir gesetzlich müssten“, sagte Senatorin Röpke. „Insofern bitte ich die Eltern um Verständnis, deren Kind erst nach dem 1. Oktober 3 Jahre alt wird, dass sie nicht schon heute erfahren können, in welcher Einrichtung und mit welchem Betreuungsumfang ihr Kind im 4. Quartal des Kalenderjahres aufgenommen werden wird.“ Zwar seien die in den Sozialzentren verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemüht, so frühzeitig wie möglich - insbesondere bei besonderen Familiensituationen, wie z.B. absehbar endendem Erziehungsurlaub - Klarheit für die Eltern herzustellen, aber aufgrund der engen finanziellen Spielräume könnten diese Plätze nicht schon mit Beginn des Kindergartenjahrs zur Verfügung gestellt werden.
Unverantwortlich aber sei die wiederholte Verunsicherung der Eltern durch die Grünen-Abgeordnete Anja Stahmann, zuletzt in ihrer gestrigen Pressemitteilung, erklärte Senatorin Röpke. Weder sei „die bedarfsgerechte Versorgung reines Wunschdenken der Behörde“, noch würden „die Kinder des vierten Quartals aus der Planung der Sozialbehörde herausfallen“. Richtig sei vielmehr, wie oben dargestellt, dass alle Kinder des vierten Quartals einen Kindergartenplatz erhalten werden, wenn sie das 3. Lebensjahr vollendet haben.