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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Sport bleibt mit aktuellem Stand der Corona-Verordnung unverändert möglich

Sportsenatorin Anja Stahmann regte aber verkleinerte Gruppengrößen an

22.12.2021

Die Ausübung von Sport bleibt von den Regelungen der heute (Mittwoch, 22. Dezember 2021) geänderten Corona-Verordnung unberührt. Geimpfte und Genesene dürfen danach auch nach dem 24. Dezember auf dem Sportplatz und in Hallen weiterhin Individual- und Mannschaftssportarten betreiben.

"Es muss sich angesichts der angespannten Situation trotzdem jeder und jede überlegen, wie weit er das Risiko der weiteren Verbreitung des Virus tragen will, für sich selbst und für andere", sagte Sportsenatorin Anja Stahmann. Sie regte an, das Ansteckungsrisiko zu vermindern, indem Sport zum Beispiel in kleineren Gruppe ausgeübt wird.

Die jetzigen Regelungen hätten zudem vermutlich eine geringe Halbwertszeit: "Betrachten Sie das erst einmal als Feiertagsregel", empfahl sie allen Sporttreibenden. "Wir werden zum Jahresbeginn sicherlich zu einer Neubewertung der Lage kommen, die dann auch wieder Auswirkungen auf den Sport haben kann."

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de