Mit seinem Urteil vom heutigen Tag (5.3.2010) hat der Staatsgerichtshof den Antrag der Bürgerschaftsfraktion der Linken gegen den Senat zurückgewiesen. Dazu erklärte Hubert Schulte, Chef der Senatskanzlei: „Eine klare und eindeutige Entscheidung: Der Staatsgerichtshof hat festgestellt, dass der Senat seine Informations- und Beteiligungspflichten gegenüber der Bürgerschaft erfüllt hat und deshalb die Klage in vollem Umfang und einstimmig zurückgewiesen. Das Gericht hat anerkannt, dass der Senat die Bürgerschaft fortlaufend über die Verhandlungen der Föderalismusreform II informiert und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat - in fünf Plenardebatten, durch eine laufende Berichterstattung in den Ausschüssen und durch Mitteilungen an die Fraktionen“. Bremen habe der Föderalismusreform zugestimmt – mit breiter Unterstützung des Parlaments und unter Wahrung aller verfassungsrechtlichen Verpflichtungen.
Der Staatsrat bei dem Senator für Justiz und Verfassung, Matthias Stauch, ergänzte: „Ich freue mich über die Entscheidung. Die Klage der Linken vor dem Staatsgerichtshof war der Versuch, die auf Bundesebene beschlossene Schuldenbremse juristisch auf Landesebene auf einem Umweg zu bekämpfen.“ Dieser Versuch sei gescheitert. Die Entscheidung werde auch für die künftige Staatspraxis Bedeutung erlangen, weil sie wichtige Aussagen im Verhältnis von Senat und Bürgerschaft enthalte. „Es ist zu begrüßen, dass der Staatsgerichtshof auch generelle Maßstäbe für Inhalt und Ausgestaltung des Informations- und Beteiligungsverfahrens formuliert hat.“