04.07.2007
Damit wird Bremens Bevollmächtigte beim Bund und Leiterin der Bremer Landesvertretetung in Berlin weiterhin ihre Funktion als Mitglied des Bundesrates und des Vermittlungsausschusses wahrnehmen können. Dafür ist ihre Mitgliedschaft im Senat nach der Landesverfassung allerdings Voraussetzung.