24.05.2005
Im Land Bremen wird am 1. Juni 2005 der Modellversuch „Begleitetes Fahren - Führerschein mit 17“ gestartet. Führerschein-Neulinge können dann nach ihrer normalen - und erfolgreichen - Fahrschulausbildung bereits ein Jahr früher als bisher hinter das Steuer, vorausgesetzt ein Erziehungsberechtigter als Begleitperson ist mit dabei.
Nach den positiven Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern und auch dem Bundesland Niedersachsen erhofft sich der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Jens Eckhoff, dass das Unfallrisiko junger Fahranfänger gesenkt wird: „Die Unfallzahlen, insbesondere bei Fahranfängern, sind immer noch viel zu hoch. Ziel des Projektes „Begleitetes Fahren mit 17“ ist es, den Fahranfängern die Möglichkeit zu geben, nach der Fahrschule zusätzliche Sicherheit zu gewinnen und so das hohe Risiko bei Fahranfängern zu reduzieren.“ Auch die Landes-Verkehrswacht Bremen, der Landes-Fahrlehrerverband Bremen und der ADAC Bremen stehen hinter dem Modell.
Insbesondere im ersten Jahr nach der Aushändigung ihres Führerscheins unterliegen die jungen Fahranfänger, wenn sie ohne weitere Begleitung schwierigste Situationen im Straßenverkehr meistern müssen, einem erhöhten Unfallrisiko. Untersuchungen haben ergeben, dass das Unfallrisiko von Fahranfängern innerhalb der ersten neun Monate nach Erwerb der Fahrerlaubnis auf 50 % des Ausgangsrisikos sinkt.
Auf Bremens Straßen waren im Jahr 2004 insgesamt 837 junge Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahren an Verkehrsunfällen beteiligt. Dabei wurden 457 Unfälle von Personen dieser Altergruppen verursacht. Im ersten Quartal 2005 ist die Zahl der Verursacher und die Beteiligung insgesamt im Vergleich zu 2004 bereits steigend.
Jens Eckhoff: „Auch wenn eine Bundesregelung leider nach wie vor aussteht: Nachdem die Signale aus Niedersachsen über den bisherigen Verlauf des Projektes eindeutig positiv sind, werden wir in Bremen handeln - im Sinne der Verkehrssicherheit!“ Senator Eckhoff fordert in diesem Zusammenhang die Bundesregierung auf, eine bundeseinheitliche Regelung für alle Bundesländer zu schaffen. Ein entsprechender Antrag war im April 2005 erneut in die Ausschüsse verwiesen worden. Eckhoff: „Wir werden jetzt nicht mehr warten!“
Über Modifikationen der Bremer Regelung soll nach einem ersten Erfahrungsbericht in einem Jahr entschieden werden.
Weitere Informationen zum Projekt „Begleitetes Fahren mit 17“
• Österreich, Großbritannien, Frankreich, die Schweiz und Schweden praktizieren das Modell bereits seit einigen Jahren mit Erfolg. In Schweden sank die Unfallrate der Fahranfänger seit Einführung des Projektes im Jahr 1993 um rund 40 Prozent.
• Der künftige Begleiter muss erziehungsberechtigt sein, die Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren (Alternativ Klasse 3 –alt-) besitzen und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
• Die Fahranfänger erhalten eine befristete Prüfbescheinigung, die im ganzen Bundesgebiet gilt.
• An ihrem 18. Geburtstag erhalten die Führerschein-Neulinge den EU-Kartenführerschein, mit dem sie dann allein und nach den gemachten Erfahrungen hoffentlich sicherer fahren können.
• Weitere Informationen für die Führerschein-Neulinge werden ab 1.6. auf der Homepage des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr unter www.bauumwelt.bremen.de bereit stehen.