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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Steigende Heizkosten: Der Sozialstaat unterstützt auch Geringverdiener

23.08.2022

Sozialsenatorin Anja Stahmann appelliert: "Nehmen Sie Hilfen in Anspruch!"

Angesichts der drastisch steigenden Energiepreise fordert Sozialsenatorin Anja Stahmann Bremerinnen und Bremer mit knappem Geldbeutel auf, die Hilfe des Staates ohne Scheu in Anspruch zu nehmen: "Das Sozialsystem schütz nicht nur Menschen, die heute schon Sozialleistungen beziehen", sagte sie. "Hilfe gibt es auch für Einzelpersonen und Familien, die bisher gerade so mit ihrem Geld hinkommen, aber nun fürchten, von den Heizkosten aufgefressen zu werden." Die Unterstützung der Sozialbehörden sei "kein Almosen, sondern ein Rechtsanspruch". Er werde gewährt, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten für Lebensunterhalt, Miete sowie Heizung zu tragen und andere staatliche Leistungen bereits ausgeschöpft seien.

"Grundsätzlich können Sie sich mit einer Heizkostennachzahlung an die Sozialbehörden wenden", sagte die Senatorin. Für alle, die im Erwerbsleben stünden, sei das Jobcenter Ansprechpartner, für alle übrigen das Amt für Soziale Dienste. Wichtig: "Der Antrag auf Unterstützung bei der Heizkostennachzahlung muss spätestens in dem Monat gestellt werden, in dem die Zahlung geleistet werden soll." Die Sozialbehörden berechnen dann, ob und in welcher Höhe Anspruch auf Unterstützung besteht. In die Berechnung fließen die Lebenshaltungskosten ein, die nach dem Sozialgesetzbuch für Berufstätige höher sind als für Arbeitslose, sowie die Kosten der Unterkunft, also Miete und Heizkosten. Auf der anderen Seite müssen Einkommen und Vermögen offengelegt werden, wobei die Hilfe nicht erst gewährt wird, wenn das Ersparte vollkommen aufgebraucht ist. Die Heizkosten können ganz oder teilweise übernommen werden, wenn der Bedarf höher ist als das Einkommen und das (verwertbare) Vermögen.

"Das Sozialsystem ist das Netz, das die Menschen auffängt, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind", betonte die Senatorin. Es sei daher auch möglich, dass die Sozialbehörden die Kosten nicht übernehmen, aber auf vorhandene Unterstützungs-Systeme verweisen, wenn diese bisher noch nicht in Anspruch genommen worden sind – etwa der Kinderzuschlag oder das Wohngeld.
Für Personen, die heute bereits Sozialleistungen beim Jobcenter oder beim Amt für Soziale Dienste beziehen, übernimmt das Amt die fällige Nachzahlung. "Entscheidend ist, dass die Abrechnung beim Jobcenter oder dem Amt für Soziale Dienste vorgelegt wird", betonte die Senatorin. "Solange der Verbrauch in der Höhe angemessen bleibt, werden die gestiegenen Kosten übernommen."

An den Bund gerichtet betonte Sozialsenatorin Stahmann, dass der Regelsatz für Empfängerinnen und Empfänger von Transferleitungen ("Hartz IV", Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Asylbewerberleistungsgesetz) deutlich angehoben werden müsse, um die insgesamt gestiegenen Kosten für Energie und Lebensmittel aufzufangen. "Das Geld hat schon vor der Krise nicht gereicht, und Einmalzahlungen sind keine Dauerlösung. Wir brauchen einen Regelsatz deutlich über 600 Euro." Derzeit liegt der Regelsatz für Alleinstehende bei 449 Euro (plus Miete und Heizkosten).

Bei allen Rechtsansprüchen auf die Leistungen der Sozialsysteme appellierte die Senatorin, sorgsam mit den Energie-Reserven umzugehen: "Die immens gestiegenen Kosten sind ja nur eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist: Gas ist in Deutschland so knapp, dass wir damit unter Umständen nicht über den Winter kommen. Heizen Sie also auf jeden Fall bewusst und sparsam."

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de