Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Klageverfahren des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen den Bund zur Fahrrinnenanpassung der Außen- und Unterweser heute (11. Juli 2013) entschieden, dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung des aus der EU-rechtlichen Wasserrahmenrichtlinie folgenden Verschlechterungsverbots zur Vorabentscheidung vorzulegen. Dabei machte der Siebte Senat deutlich, dass die "Fehler in einem ergänzenden Verfahren behoben werden können." (Az. 7 A. 20.11 – siehe auch Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom heutigen Tage unter www.bverwg.de).
[FETTDazu stellt der Senat der Freien Hansestadt Bremen fest:]
Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes beendet den Rechtsstreit zwischen dem BUND und dem Bund nicht. Eine der vom Bundesverwaltungsgericht als entscheidungserheblich angesehenen Rechtsfragen wird nunmehr vom Europäischen Gerichtshof beurteilt werden. Damit herrscht leider weiterhin keine Klarheit, ob, wann und in welchem Umfang die im Jahre 2011 planfestgestellte Fahrrinnenanpassung realisiert werden kann.
Es bedarf nunmehr zunächst einer umfassenden rechtlichen und fachlichen Analyse der Konsequenzen der heutigen Entscheidung sowie des Hinweisbeschlusses. Diese Analyse wird die Basis dafür schaffen, sich mit dem Bundesverkehrsministerium als Träger der Maßnahme und der Niedersächsischen Landesregierung auf das weitere gemeinsame Vorgehen zu verständigen.
Bürgermeister Jens Böhrnsen: „Die Häfen sind das Kraftzentrum der Wirtschaft im Land Bremen. Wir haben als Koalition den Auftrag, die Häfen zu stärken. Dazu muss die Wettbewerbsfähigkeit des Containerterminals Bremerhaven nachhaltig und dauerhaft gesichert werden.“
Karoline Linnert: „Bei der weiteren Bearbeitung des Themas muss selbstverständlich den ökologischen Erfordernissen und dem Hochwasserschutz umfassend Rechnung getragen werden. Die mit dem BUND aufgenommenen Vergleichsgespräche sollten intensiviert werden.“
Die Auswirkungen der heute verkündeten Entscheidung und der Hinweise des Bundesverwaltungsgerichts auf das laufende Planungsverfahren für den OffshoreTerminal Bremerhaven werden nun zügig geprüft, um gegebenenfalls notwendige Anpassungen der Planung so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Dieses Schwerpunktprojekt des Senats wird weiter mit Priorität verfolgt.