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Der Senator für Finanzen

Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht bestätigt Rechtsauffassung des Senats

12.06.2018

„Der Senat wird durch die heutige (12. Juni 2018) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das bestehende Streikverbot für die Beamtinnen und Beamten als verfassungsgemäß erklärt wurde, in seiner Rechtsauffassung bestätigt“, erklärt Bürgermeisterin Karoline Linnert in einer ersten Stellungnahme zum Urteil der Karlsruher Richterinnen und Richter.

Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die gegen das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte gerichtet waren. Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte steht laut Bundesverfassungsgericht auch mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes im Einklang und ist insbesondere auch mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.

Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich ausgeschlossen, dass es zu einer funktionalen Aufspaltung der Beamtinnen und Beamten mit und ohne Streikrecht kommt. Auch nach Auffassung des Senats handelt es sich bei der Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses um ein wechselseitiges System von aufeinander bezogenen Rechten und Pflichten der Beamtinnen und Beamten. Karoline Linnert: „Das Streikverbot ist ein Kernelement des Berufsbeamtentums, ebenso wie die Alimentationspflicht, die Anstellung auf Lebenszeit und die Treuepflicht. Sie bilden ein Paket, aus dem nicht beliebig einzelne Punkte herausgepickt werden können.“

Die umfangreichen Beteiligungsrechte der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Richterverbände bei der Vorbereitung verordnungsrechtlicher oder gesetzlicher Regelungen, die die Beamtenverhältnisse betreffen, sind von dem Urteil nicht betroffen und bleiben erhalten. So werden den Gewerkschaften stets alle Verordnungs- und Gesetzesentwürfe des Senats mit der Möglichkeit der Stellungnahme zugeleitet. Zudem kommen der Senat und die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände regelmäßig zu Gesprächen über allgemeine und grundsätzliche Fragen des Beamtenrechts zusammen.

Karoline Linnert betont: „Die umfassende Beteiligung der Gewerkschaften und Richterverbände durch den Senat ist und bleibt gelebte Praxis im Land Bremen und wird auch weiterhin umgesetzt. Ein gutes Beispiel ist der intensive Austausch über die Neuregelung von Erschwerniszulagen für die Beamtinnen und Beamten im vergangenen Jahr.“