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Der Senator für Inneres und Sport

Über 14.000 Pflegebedürftige wurden 2015 in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen versorgt

27.05.2016

Das Statistische Landesamt Bremen teilt mit:

Nach ersten vorläufigen Ergebnissen der zweijährlichen Pflegestatistik erhielten am 15. Dezember 2015 in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im Land Bremen ins-gesamt 14.268 Pflegebedürftige Leistungen aus der Pflegeversicherung (Elftes Sozialgesetzbuch SGB XI); das waren rund 800 bzw. 6 Prozent mehr als 2013. Den größten Zuwachs an Leistungsempfänger/-innen gab es in der Pflegestufe I von 6 765 auf 7 477 (+10,5 Prozent). Die Zahl der Pflegebedürftigen in der Pflegestufe II mit 4 626 (2013: 4.524) und in der Pflegestufe III (einschließlich Härtefälle) mit 2.059 (2013: 2.071) hat sich dagegen nur leicht verändert.

Aufgrund des demografischen Wandels wird die Zahl der Pflegebedürftigen und insbesondere auch die Zahl der Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in Zukunft weiter steigen. Pflegebedürftige, die aufgrund demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, geistiger Behinderungen oder psychischer Erkrankungen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung haben, erhalten gemäß § 45a SGB XI zusätzliche Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Von den 14.268 Pflegebedürftigen in den Pflegeeinrichtungen (Pflegestufe I bis III) wies jede/r Zweite eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz auf (7.268 oder 50,9 Prozent). Bei den Pflegebedürftigen, die in ihrer häuslichen Umgebung von ambulanten Pflegediensten versorgt wurden, waren das knapp ein Drittel (2.229 oder 31,3 Prozent) und in den stationären Pflegeeinrichtungen 70,6 Prozent der Pflegebedürftigen (5.039). Außerdem gab es in den Pflegeeinrichtungen des Landes Bremen weitere 478 Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ohne Pflegestufe, deren Hilfebedarf nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreichte (sogenannte Pflegestufe 0).

Von den 112 zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen im Land Bremen wurden im Dezember 2015 insgesamt 7.130 Pflegebedürftige zu Hause gepflegt, davon waren 4.528 in der Pflegestufe I, 1 993 in der Pflegestufe II und 609 in der Pflegestufe III. In der Stadt Bremen gab es 91 Pflegedienste mit 5.709 Pflegebedürftigen und in der Stadt Bremerhaven 21 Pflegedienste mit 1.421 Pflegebedürftigen. Gegenüber 2013 erhöhte sich die Zahl der ambulant versorgten Pflege-bedürftigen insgesamt um 654 bzw. rund 10 Prozent. Außerdem wurden von den Pflegediensten in Bremen und Bremerhaven zusätzlich 314 bzw. 74 Personen mit der Pflegestufe 0 betreut.

In den 102 Pflegeheimen im Land Bremen wurden am 15. Dezember 2015 insgesamt 7.138 Pflegebedürftige in vollstationärer Dauer- oder Kurzzeitpflege bzw. in der Tagespflege versorgt. In der Pflegestufe I waren 2.949 Pflegebedürftige, 2.633 gehörten zur Pflegestufe II und 1.450 zur Pflegestufe III sowie 106 Pflegebedürftige, bei denen noch keine Zuordnung der Pflegestufe erfolgt war. In den 89 stationären Pflegeeinrichtungen in der Stadt Bremen waren 6.080 Pflegebedürftige untergebracht und in der Stadt Bremerhaven wurden 1.058 Pflegebedürftige in 13 Einrichtungen gepflegt. Außerdem wurden in den stationären Pflegeeinrichtungen in Bremen und Bremerhaven 79 bzw. 11 Personen mit der Pflegestufe 0 betreut.

In den stationären Pflegeeinrichtungen im Land Bremen erhöhte sich die Zahl der verfügbaren Plätze gegenüber 2013 von 7.330 auf 7.543, wobei die Zahl der Plätze für die vollstationäre Dauer- und Kurzzeitpflege am Stichtag von 6.849 auf 7.005 stieg und das Angebot an Plätzen in der Tagespflege nochmals erhöht wurde, und zwar von 322 (2009) über 427 (2011) und 481 (2013) auf aktuell 538 Plätze. Am 15. Dezember 2015 gab es in der Stadt Bremen 29 Standorte mit 452 Tagespflegeplätzen und in Bremerhaven 4 Einrichtungen mit 86 Plätzen. Den Pflegebedürftigen aller Pflegestufen einschließlich Demenzkranken werden dort tagsüber von montags bis freitags diverse Serviceleistungen angeboten. Der Fahrdienst holt die Tagespflegegäste von zu Hause ab und bringt sie am Nachmittag zurück. Den Abend und die Nacht verbringen die Pflegebedürftigen wieder in ihrer Wohnung. Die teilstationär betreuten Pflegebedürftigen erhalten vor allem seit der Reform der Pflegeversicherung im Sommer 2008 in der Regel parallel zur Tages- bzw. Nachtpflege auch Pflegegeld und/oder ambulante Pflegesachleistungen.

Seit Einführung der Pflegestatistik im Jahr 1999 ist die Zahl der Pflegebedürftigen (Pflegestufen I bis III einschließlich Härtefälle) in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen des Landes Bremen um 55 Prozent gestiegen, und zwar von insgesamt 9.204 auf 14.268. Die ambulanten Pflegedienste verzeichneten von 1999 bis 2015 einen Zuwachs von 4.545 auf 7.130 (+56,9 Prozent) und die stationären Pflegeheime (einschließlich Tagespflege) von 4.659 auf 7.138 Pflegebedürftige (+53,2 Prozent). Während die Zahl der Pflegebedürftigen mit Pflegestufe I sich stetig von 3.329 auf 7.477 erhöhte, lag der Anteil bei der Pflegestufe II seit 2005 bei rund 4 500 und in der Pflegestufe III bei rund 2.000 Pflegebedürftigen. Mit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II zum 01.01.2017 sollen die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden.

Neben den über 14.000 Pflegebedürftigen mit ambulanter oder stationärer Pflege gibt es die Gruppe der Leistungsempfänger/-innen, die keine Pflegesachleistungen, sondern ausschließlich Pflegegeld erhalten und zu Hause allein von Angehörigen gepflegt werden. Das waren Ende 2013 im Land Bremen rund 9.800 Personen. Angaben über die Pflegegeldempfänger/-innen am 31. Dezember 2015 werden voraussichtlich im September vorliegen.

Weitere Auskünfte erteilt:
Sylvia Doyen
Telefon: (0421) 361 2138
E-Mail: sylvia.doyen@statistik.bremen.de

Zum Download:
Tabelle "Tabelle - Pflegebedürftige in den Pflegeeinrichtungen im Land Bremen am 15. Dezember 2013 und 2015" zum PDF-Download (pdf, 22.8 KB)